Debatte um Mindestlohn:Arbeitsmarktforscher weist Horrorszenarien zurück

Die meisten Ökonomen halten nicht viel vom Mindestlohn. Joachim Möller, Deutschlands bekanntester Arbeitsmarktforscher, verteidigt im Gespräch mit der "Süddeutschen Zeitung" die Untergrenze von 8,50 Euro - trotzdem hat er ein paar Sorgen.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Der geplante Mindestlohn von 8,50 Euro ist Teufelszeug und wird viele Jobs kosten. Diese These vertritt die Mehrheit der deutschen Ökonomen. Das Münchner Ifo-Institut sieht bis zu 900 000 Arbeitsplätze gefährdet. Die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute sprechen in ihrem Frühjahrsgutachten von 200 000 bedrohten Stellen. Joachim Möller, Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), hat stets dagegengehalten. Und dabei bleibt er, auch nach der Lektüre des Mindestlohn-Gesetzentwurfs von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). "Horrorszenarien", sagt er in einem Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung, "sind absolut nicht angemessen."

Der Chef der Nürnberger Denkfabrik der Bundesagentur für Arbeit plädiert für mehr Gelassenheit: Niemand könne exakt vorhersagen, was nach Einführung der 8,50-Euro-Untergrenze Anfang 2015 passieren werde. "Wenn wir unterstellen, dass der Mindestlohn weder positive noch negative Effekte auf die Zahl der Beschäftigten hat, wird die gesamtwirtschaftliche Lohnsumme einmalig um weniger als zwei Prozent steigen. Das ist eine Größenordnung, die nicht dramatisch ist und bei der jede Dramatisierung fehl am Platz ist", sagt er.

Bei Jugendlichen wäre es "vielleicht nicht schlecht gewesen, etwas vorsichtiger vorzugehen"

Möller stützt sich dabei auf zwei Erfahrungen: Das gute Dutzend an Lohnuntergrenzen, die es in einzelnen Branchen in Deutschland längst gibt, hätten der Beschäftigung nicht geschadet. Außerdem verweist er auf Großbritannien - in Europa ein Musterland des Mindestlohns. Dort hieß es am Anfang, es könnten zwei Millionen Stellen verloren gehen. Bewahrheitet habe sich dies nicht. "Wenn man Deutschland insgesamt anschaut und auch die Übergangsfristen sieht, sind 8,50 Euro vertretbar und akzeptabel", ist der IAB-Chef überzeugt. Nach den Regierungsplänen ist vorgesehen, dass in Tarifverträgen vereinbarte niedrigere Lohnuntergrenzen bis Ende 2016 weitergelten dürfen. In dieser Übergangszeit können einzelne Wirtschaftszweige mit Niedriglöhnen sich schrittweise an die 8,50 Euro annähern.

Trotzdem bewertet Möller manche Details in dem Gesetzesentwurf kritisch. So hätte er sich in Ostdeutschland einen geringeren Mindestlohn von zum Beispiel 7,50 Euro gewünscht, "weil das Lohnniveau dort niedriger ist und somit die Gefahr größer, dass bei 8,50 Euro Menschen ihren Arbeitsplatz verlieren". Andererseits leuchtet ihm vollkommen ein, "dass es 25 Jahre nach der Wiedervereinigung politisch nicht durchsetzbar war, beim Mindestlohn zwischen Ost und West zu differenzieren".

Auch bei Jugendlichen "wäre es vielleicht nicht schlecht gewesen, etwas vorsichtiger vorzugehen", sagt er. Bisher soll die neue gesetzliche Lohnuntergrenze für junge Leute unter 18 Jahren und für Auszubildende nicht gelten. Möller sieht deshalb ein Problem bei den 18- bis 21-Jährigen. Er weist darauf hin, dass mehr als die Hälfte der jungen Leute, die ohne Berufsausbildung und in dieser Altersgruppe sind, in Ostdeutschland zu Löhnen unterhalb der 8,50 Euro arbeiten würden. "Hier habe ich schon die Sorge, dass einige von ihnen ihre Stelle verlieren könnten, weil sie ihren Arbeitgebern dann zu teuer werden", warnt der IAB-Chef.

Mindestlohn ist kein Allheilmittel

Weniger Bedenken hat er bei den Ausnahmen für Langzeitarbeitslose, die mehr als ein Jahr auf Jobsuche sind. Arbeitgeber, die sie einstellen, dürfen ihnen die ersten sechs Monate weniger als 8,50 Euro bezahlen. Der IAB-Chef hält dies für vernünftig. Manche Betroffene könnten sich aber fragen, "warum sie sechs Monate lang weniger bekommen sollen als der Kollege, der die gleiche Arbeit erledigt".

Möller warnt ebenfalls davor, die Folgen des Mindestlohns zu überschätzen. Derzeit gibt es etwa 1,3 Millionen Menschen, die Hartz IV mit einem Minijob kombinieren oder so wenig als Teilzeit- oder Vollzeitjobber verdienen, dass sie oder ihre Familie zusätzlich Arbeitslosengeld II erhalten. "Es wäre eine große Illusion zu glauben, dass mit dem Mindestlohn die Aufstocker verschwinden", warnt der Arbeitsmarktforscher. Eine IAB-Modellrechnung habe ergeben, dass lediglich 60 000 von ihnen bei einem Stundenlohn von 8,50 Euro nicht mehr zusätzlich auf Hartz IV angewiesen wären. "Der Mindestlohn", sagt Möller, "wird auch nicht verhindern können, dass für Geringverdiener die große Gefahr besteht, im Alter arm zu sein. Er ist kein Allheilmittel."

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