Das Bundeskartellamt hat Konzerne zuletzt reihenweise mit hohen Bußgeldern abgestraft. So einfach geht das aber nicht, stellt ein Gerichtsurteil jetzt klar.
Das Bundeskartellamt hat einem Pressebericht zufolge eine empfindliche Niederlage vor Gericht erlitten und muss vermutlich um verhängte Bußgelder in Millionenhöhe fürchten.
Mit hohen Bußgeldbescheiden hat das Kartellamt zuletzt nicht gegeizt. Ein Gerichtsurteil ruft die Kartellwächter nun zur Mäßigung auf. (© Foto: ddp)
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Wie das Handelsblatt berichtet, hat das in Kartellfragen maßgebliche Oberlandesgericht Düsseldorf die Bußgeldpraxis der Behörde gekippt. Die Richter bemängeln demnach, dass das Amt seit Umstellung der Bußgeldordnung für Kartellsünder im Jahr 2006 viel zu hohe Bußgelder verhängt habe.
Dem Bericht zufolge war die Entscheidung bereits Anfang Oktober gefallen. Das Urteil ist aber noch nicht veröffentlicht. Kartellrechtler sind sich sicher, dass der Richterspruch nach seiner Veröffentlichung deutliche Konsequenzen für die Bonner Wettbewerbshüter haben wird. "Wenn das Urteil Bestand hat, werden sie sich eine komplett neue Bußgeldpraxis überlegen müssen", sagt Bernd Meyring, Kartellrechtler bei der Großkanzlei Linklaters.
Bußgeldbescheide anfechtbar
Ausschlaggebend für das jetzige Urteil war dem Bericht zufolge eine Beschwerde des sogenannten Zementkartells gegen einen Bußgeldbescheid des Amts. Dieses hatte fünf deutsche Zementkonzerne, darunter Heidelberg Cement und Dykerhoff, wegen Preisabsprachen zu 650 Millionen Euro Bußgeld verurteilt. Im Einspruchverfahren reduzierten die Oberlandesrichter die Summe auf 330 Millionen Euro. Neben diesem Aspekt enthält das Urteil einen grundsätzlichen Abschnitt.
Sämtliche Bußgeldbescheide der vergangenen drei Jahre, die noch nicht rechtskräftig sind, können dem Bericht zufolge angefochten werden. Dazu zählt etwa die im Dezember ergangene Buße von 160 Millionen Euro gegen die vier Kaffeeröster Kraft, Tchibo, Melitta und Dallmayr.
Die Flüssiggasfirmen Westfalen AG und Propan Rheingas sollen etwa 40 Millionen Euro an die Staatskasse zahlen. Eine 150-Millionen-Euro-Strafe verhängten die Kartellwächter gegen 16 Versicherungskonzerne. Insgesamt hat das Amt in den vergangenen drei Jahren wegen der Beteiligung an Kartellen Bußgelder von mehr als einer Milliarde Euro verhängt. So viel wie nie zuvor.
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(sueddeutsche.de/dpa/jcb/pak)
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""Wenn das Urteil Bestand hat, werden sie sich eine komplett neue Bußgeldpraxis überlegen müssen", sagt Bernd Meyring, Kartellrechtler bei der Großkanzlei Linklaters. "
.... daß unerfahrene Journalisten sich zu übertriebenen Darstellungen hinreißen lassen ?
Das ist ein wenig dürftig. Jeder, der schon mal mit Anwälten zu tun hatte, der weiß, daß diese maßlos übertreiben. Das ist bei diesen Mietmäulern eine berufsbedingte Charaktereigenschaft. Man muß es aber nicht ernst nehmen.
"Die Flüssiggasfirmen Westfalen AG und Propan Rheingas sollen etwa 40 Millionen Euro an die Staatskasse zahlen. "
Als LPG Fahrer kenne ich die Preispolitik der beiden Konzerne u.a. bei LPG Tankstellen. Die nehmen was die können, ein Wettbewerb existiert kaum. Günstige Tankstellen liegen aktuell bei 52-55 Cent, teure bei 70 Cent/l. Komischerweise sind die teuren Locations immer Tankstellen, wo auch die Tankanlage nebst Kassenanbindung vom Großhändler gestellt sowie befüllt. Tankstellen, die die Tankanlage selbst erworben haben und frei beliefert werden dürfen sind seltsamerweise deutlich billiger. Konkurrenz machen sich die Unternehmen untereinander nicht, auch wenn die Margen noch so hoch sind.