Wegweisender Prozess:Kartellsünder müssen bald doppelt zahlen

Entscheidung mit Millionenwirkung: Ein Gericht hat die Klage von Kunden gegen ein Zementkartell zugelassen - damit ist der Weg frei für zukünftige Sammelklagen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine Schadenersatzklage gegen die sechs führenden deutschen Zementhersteller für zulässig erklärt. Für Kunden, die durch Wirtschaftskartelle Schaden erlitten haben, bedeutet die Grundsatzentscheidung einen Durchbruch.

Teure Absprache: Zuerst verdonnerte das Kartellamt deutsche Zementhersteller zu einer Strafe von 660 Millionen Euro, jetzt folgt eine Sammelklage von Kunden. (Foto: Foto: dpa)

Eine gemeinsame Klage der Zement-Kunden sei grundsätzlich zulässig, urteilte das Gericht. Unternehmen, die sich an illegalen Kartellen beteiligen, müssen nun nicht mehr nur mit Bußgeldern der Wettbewerbshüter, sondern auch mit gebündelten Ansprüchen geprellter Kunden rechnen.

Schadensersatz von 113 Millionen Euro

Den Zementfirmen wird vorgeworfen, ein Kartell gebildet zu haben, um überhöhte Preise zu kassieren. Deswegen hatte das Bundeskartellamt bereits vor rund fünf Jahren Bußgelder über insgesamt 660 Millionen Euro gegen Heidelberg Cement, Holcim, Lafarge, Dyckerhoff, Schwenk und den Kronzeugen Cemex verhängt, allein 252 Millionen Euro davon gegen Marktführer Heidelberg Cement.

29 geschädigte Kunden hatten daraufhin ihre Forderungen an die Brüsseler Gesellschaft Cartel Damage Claims (CDC) abgetreten, sieben weitere wollen sich anschließen. CDC fordert für sie in einer Art Sammelklage vor Gericht mindestens 113 Millionen Euro Schadenersatz plus Zinsen ein. Eine Erhöhung auf 150 Millionen Euro ist angekündigt.

Das OLG Düsseldorf erkannte das Recht von CDC zu klagen an, weil die Kunden ihre Forderungen an sie abgetreten hätten. Ob die Schadensberechnung Fehler enthält und die Abtretungen wirksam sind, bleibt offen. Das Landgericht Düsseldorf muss nun über die Ansprüche und die Höhe der Regressansprüche gegen die Firmen entscheiden.

© sueddeutsche.de/dpa/jkf/jkr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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