Betriebsrente:Belegschaftsaktionäre sollen nicht leer ausgehen

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Die Mitarbeiter-Beteiligung entspricht bislang nicht den Riester-Kriterien, doch das könnte sich bald ändern.

Rosemarie Fiedler-Winter

Die Trennung von Arbeit und Kapital ist bei vielen Arbeitgebern längst überholt. Immer mehr Unternehmen beteiligen ihre Mitarbeiter, zum Beispiel über Belegschaftsaktien.

Jetzt wird darüber nachgedacht, die Mitarbeiterbeteiligung in die staatlich Förderung der Altersvorsorge miteinzubeziehen.

"Die neue Altersvorsorge wird sich zunächst aus Entgeltumwandlungen speisen und hier wiederum zunächst aus den vermögenswirksamen Leistungen. Die spannende Entwicklung wird mit der Umwandlung von Zeitguthaben in Geld und dann in Altersvorsorge beginnen."

Mit dieser Vision könnte der Vorsitzende der Arbeitgeberverbände Gesamtmetall, Martin Kannegiesser, nicht allein seine Branchenkollegen, sondern viele Unternehmens- und Personalchefs mobilisieren, die sich mit der Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmenskapital und mit moderner Arbeitszeitorganisation beschäftigen.

Steiniger Weg

Doch der Weg, solche Vorstellungen umzusetzen, ist steinig, das hat erst kürzlich das Spitzengespräch zwischen Gesamtmetall und IG Metall in Frankfurt gezeigt.

Dabei gibt es schon seit Jahren Modelle, bei denen Zeit in Geld, also gut gefüllte Arbeitszeitkonten als Arbeitnehmeranteil dem Unternehmenskapital zugeführt werden.

Das Institut für Arbeitsmarkt-und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit (IAB) schätzt, dass bereits fast 100000 Betriebe mit knapp fünf Millionen Arbeitnehmern eine Erfolgs- und Kapitalbeteiligung praktizieren.

Das gesamte Kapitalaufkommen durch Mitarbeiteranteile beziffert die Arbeitsgemeinschaft für Partnerschaft in der Wirtschaft (AGP) auf zur Zeit 30 Milliarden DM in Deutschland.

Diese Zahl könnte sich schlagartig erhöhen, wenn der Gesetzgeber die Mitarbeiterbeteiligung in die Reihe der Altersvorsorge-Anlageformen aufnehmen würde, die den so genannten Riester-Kriterien entsprechen und damit staatlich gefördert werden können.

Eingesetztes Kapital muss erhalten bleiben

Das ist jedoch nicht einfach: Denn die ab 2002 erhältlichen Zulagen und Steuervorteile für die betriebliche oder private Altersvorsorge gibt es nur, wenn den Arbeitnehmern garantiert wird, dass das eigesetzte Kapital erhalten bleibt.

Und dies wäre zum Beispiel bei einer Beteiligung über Belegschaftsaktien nur gegeben, wenn eine zusätzliche Risikoabsicherung vorhanden ist.

Ohne eine Versicherung, die den geforderten Kapitalerhalt abdecke, sei es nicht möglich, "mit der Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmen als Teil eines Alternativangebotes für die private Altersvorsorge von Belegschaftsmitgliedern mitzuwirken", sagt der Vorsitzende der AGP, Gerhard Schuler, der Mitinhaber des Werkzeugmaschinebauers Schuler in Göppingen ist.

Das Göttinger Modell

Die AGP ist deshalb nicht untätig geblieben und hat mit der Gothaer Lebensversicherung das so genannte Göttinger- oder "AGP-Gothaer- Partnerschafts-Modell" entwickelt. Dabei handelt es sich um eine Direktversicherung, die die Arbeitgeber für ihre an der Firma beteiligten Mitarbeiter abschließen können.

Diese Versicherungsart wird zumindest bis zum Jahr 2008 im Rahmen der Riester-Rente gefördert (SZ vom 8. und 22. Juni). Das Modell sieht vor, dass ein Unternehmen für den jeweiligen Beteiligungsbetrag eines Mitarbeiters - nach Lebensalter gestaffelt (25 Jahre: 30 Prozent, 35 Jahre: 40 Prozent, 45 Jahre: 50 Prozent) - einen Anteil des eingezahlten Mitarbeiterkapitals als Jahresbeitrag an die Versicherung entrichtet.

Die Versicherung garantiert dafür ihrerseits dem Mitarbeiter im Insolvenzfall seinen vollen Beteiligungsbetrag. Kommt es nicht zu einem Konkurs, werden für den beteiligten Mitarbeiter bei Erreichen des Rentenalters sowohl die unternehmensinterne Kapitalbeteiligung als auch das bei der Versicherung aufgelaufene Beitragsguthaben in eine private Rentenversicherung eingezahlt.

200.000 DM Vermögen

AGP-Geschäftsführer Michael Lezius: "In einem Arbeitsleben lassen sich auf diese Weise durch Mitarbeiterbeteiligung und externe Direktversicherung ohne weiteres 200.000 DM Vermögen bilden.

Die Unternehmen werden durch mehr Eigenkapital gestärkt und Arbeitsplätze gesichert." Die AGP hält es für durchaus möglich, dass in Zukunft 30 Prozent aller Arbeitnehmer an ihrem Arbeitgeber beteiligt sein werden.

Neben einem Arbeits- könnte eines Tages auch ein Beteiligungsvertrag üblich sein, heißt es bei der AGP in Kassel, bei der Firmen mit Mitarbeiterbeteiligung organisiert sind.

Bündnis für Arbeit als Hilfe

Noch ist die Mitarbeiterbeteiligung beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen allerdings nicht zertifiziert. Und bislang ist auch nicht abzusehen, ob es dazu - so wie etwa bei bestimmten Fonds- und Versicherungsprodukten - kommen wird.

Lezius ist jedoch optimistisch, dass das AGP-Gothaer-Partnerschafts-Modell als förderungsfähig anerkannt wird: "Wenn im November 2001 das Bündnis für Arbeit, wie angekündigt, auch noch die Rahmenbedingungen der Mitarbeiterbeteiligung tatsächlich verbessern sollte, werden wir eine rasante Entwicklung erleben."

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