BayernLB-Prozess:Größenwahn ist nicht strafbar

BayernLB

Demnächst muss der Freistaat Bayern wieder für Verluste aus den sogenannten Schrottpapieren der BayernLB geradestehen.

(Foto: Andreas Gebert/dpa)

Im BayernLB-Prozess zeigt sich wieder einmal, dass die Banker im Vorfeld der Finanzkrise ein zu großes Rad gedreht haben. Doch Größenwahn im Bankgeschäft ist zwar anrüchig, aber eben nicht strafbar.

Kommentar von Ulrich Schäfer

Eine Landesbank heißt Landesbank, weil es ihre Aufgabe ist, dem jeweiligen Bundesland zu dienen, seine Wirtschaft zu fördern, vor allem den Mittelstand. Sie hat, so steht es auch im Gesetz über die Bayerische Landesbank, einen "öffentlichen Auftrag" zu erledigen.

In den Jahren vor der Finanzkrise haben die deutschen Landesbanken diesen öffentlichen Auftrag allzu weit interpretiert: Sie sahen es als ihre Aufgabe an, Tochterfirmen in Steuerparadiesen zu betreiben; sie sahen es als eine Selbstverständlichkeit an, mit obskuren Wertpapieren zu handeln, die von amerikanischen Investmentbanken geschaffen wurden; und sie meinten, es diene der Wirtschaftsförderung daheim, wenn sie für viele Milliarden Euro eine Bank im europäischen Ausland übernehmen. Ein sonderbares Geschäftsgebaren war das.

Mitmischen in einer maßlosen Finanzwelt

Auch die Vorstände der BayernLB haben auf diese Weise gehandelt (und sind damit dem Größenwahnsinn anderer Banker gefolgt), doch das Landgericht München hat ihnen im Nachhinein Absolution erteilt.

Es sei im Interesse des Freistaats Bayern gewesen, befand der Vorsitzende Richter, für viele Milliarden Euro eine Bank wie die Hypo Alpe Adria zu kaufen: eine Bank, die in Österreich und auf dem Balkan tätig war; eine Bank, die in Teilen grundsolide war, in Teilen aber auch nicht; eine Bank, die vom Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider gehätschelt und gepäppelt wurde; eine Bank, die für die Förderung der bayerischen Wirtschaft ziemlich unwichtig war (aber für das Ego der Banker umso wichtiger).

Im BayernLB-Prozess zeigt sich, wie zuvor schon in ähnlichen Verfahren gegen Landesbanker der norddeutschen HSH und der baden-württembergischen LBBW, dass sich die Vergehen der Banker im Vorfeld der Finanzkrise mit den deutschen Gesetzen nicht wirklich aufbereiten lassen.

Die Landesbanker haben, gestützt durch die Politik, fast alle ein großes, zu großes Rad gedreht; sie haben den gleichen Größenwahn an den Tag gelegt wie die Investmentbanker an der Wall Street; sie wollten mitmischen in einer Finanzwelt, in der Maßstäbe sich immer mehr verschoben haben. Was richtig ist und was nicht, was legitim ist und was nicht, das wurde eben auch durch die Umstände bestimmt, durch die Maßlosigkeit der anderen. Größenwahnsinn und Maßlosigkeit im Bankgeschäft sind aber eben nicht strafbar; dafür gibt es keine Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch oder im Strafgesetzbuch.

Juristisch stimmig, dennoch anrüchig

Die deutschen Wirtschaftsstaatsanwälte haben sich stattdessen damit abgemüht, den Bankern Untreue nachzuweisen, und sind damit nun auch im BayernLB-Prozess, nach 53 zähen Verhandlungstagen, gescheitert. Schon vor Wochen hatte der Vorsitzende Richter den Anklägern vorgehalten, dass er ihren hartnäckigen Kurs nicht nachvollziehen könne.

Ja, er wollte jenen Teil des Verfahrens, der die Untreue betraf, gar nicht erst zulassen, sondern wurde dazu erst vom Oberlandesgericht gezwungen. Es kann also nicht verwundern, dass nun - nachdem im August schon das Untreue-Verfahren gegen vier andere ehemalige Vorstände der Bank eingestellt wurde - auch der Untreue-Vorwurf gegen den ehemaligen BayernLB-Chef Werner Schmidt fallengelassen wurde.

Der einstige Banken-Lenker Schmidt kam mit einem Deal davon. Er gestand, was er vor einigen Jahren schon in einer staatsanwaltschaftlichen Vernehmung eingeräumt hatte - dass die BayernLB den österreichischen FPÖ-Politiker Jörg Haider einst mit einem Sponsoring-Geschäft für einen von ihm geförderten Fußballverein in Kärnten bestochen hat, um den Zuschlag für die Hypo Alpe Adria zu erhalten. Schmidt muss im Gegenzug für dieses Geständnis nicht ins Gefängnis, seine Freiheitsstrafe von 18 Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt. Den Untreue-Vorwurf hingegen ließ das Gericht fallen.

Am Ende mag dies juristisch alles stimmig sein. Doch dass der Kauf der Hypo Alpe Adria anrüchig war, steht außer Frage. Die Bestechung von Haider, die Schmidt gestanden hat, ist der beste Beleg dafür. Spätestens an diesem Punkt hätte ein Banker, der im öffentlichen Auftrag tätig ist, sämtliche Verhandlungen abbrechen müssen. Spätestens hier hätte man ahnen müssen, dass etwas nicht stimmt.

3,7 Milliarden Euro haben die bayerischen Steuerzahler durch den Größenwahn der BayernLB-Banker verloren. Das ist ein Vielfaches jener 50 Millionen Mark, die Handwerker im Jahr 1994 bei der Pleite des Immobilienunternehmers Jürgen Schneider verloren haben und die der ehemalige Deutsche-Bank-Chef Hilmar Kopper damals als "Peanuts" bezeichnet hat. 3,7 Milliarden Euro - das sind rund 140-mal "Peanuts".

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: