Armutsbericht der Bundesregierung:Reichtum verpflichtet

Der knappste und schärfste Kommentar zum Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung steht im Grundgesetz: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen." Doch diese Pflicht wird nicht ernst genug genommen.

Heribert Prantl

Der Artikel 14 Absatz 2 des Grundgesetzes ist keine Jugendsünde der Bundesrepublik. Dieser Artikel ist auch kein sozialistischer Restposten. Er ist das vergessene Fundament des deutschen Sozialstaates. Er ist von erhabener Kargheit: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen."

Armutsbericht

Eine Situation, wie sie überall in Deutschland auftauchen könnte: Draußen ein Bettler im Regen, drinnen wird viel Geld ausgegeben. 

(Foto: dapd)

Er formuliert eine Grundpflicht, die im Staat des Grundgesetzes nicht ernst genug genommen wird. Dieser Artikel ist der knappste und schärfste Kommentar zum Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung.

Er besagt, ein wenig zugespitzt: Reichtum verpflichtet. Wozu? Gewiss nicht dazu, den neuen Armutsbericht einfach abzuheften und auf den nächsten zu warten. Reichtum verpflichtet - den armen Gesetzgeber und den reichen Privatmann. Die Ungleichheit "darf ein gewisses Maß nicht überschreiten, sonst geht sie über in Unfreiheit", sagt der Rechtsdenker und frühere Verfassungsrichter Böckenförde.

Er hat 1995, als Karlsruhe die damalige Art der Erhebung der Vermögenssteuer als verfassungswidrig einstufte, in sein Minderheitenvotum den Satz geschrieben, dass die Sicherung unbegrenzter Eigentumsakkumulation nicht Inhalt der Eigentumsgarantie sei. Es wird Zeit zu kapieren, wie wahr dieser Satz ist - und dann die Folgen daraus zu ziehen.

Zu den Vorzügen des Reichtums gehört, dass man damit viel gegen die Armut tun kann.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: