BDA-Präsident Hundt hat es schon vor Wochen angedroht - jetzt klagen mehrere Unternehmen gegen die falsche Verwendung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung. Es geht um fünf Milliarden Euro.
Mehrere Unternehmen haben die von der Wirtschaft angedrohte Klage gegen die falsche Verwendung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung eingereicht. Ein Ingenieurbüro aus Berlin hat Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe erhoben. Einige andere Unternehmen klagen vor Sozialgerichten.
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BDA-Präsident Dieter Hundt drohte bereits vor einigen Wochen mit einer Klage (© Foto: dpa)
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Das bestätigte am Donnerstagabend ein Sprecher der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) der Süddeutschen Zeitung. Der BDA ist der Organisator der Klagen, mit denen der sogenannte Eingliederungsbeitrag gekippt werden soll. Diesen muss die Bundesagentur für Arbeit seit Jahresbeginn an den Bund abführen.
Der Beitrag soll die Kosten der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen zur Hälfte decken und den Bundeshaushalt um etwa fünf Milliarden Euro entlasten. Die Arbeitgeber argumentieren hingegen, dass ohne den Eingliederungsbeitrag der Beitragssatz von 3,3 auf 2,7 Prozent gesenkt werden könne.
BDA-Präsident Dieter Hundt hatte bereits vor einigen Wochen mit einer Klage gedroht. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert den Verzicht auf den Beitrag.
Schwache Schüler fördern
"Die Politik muss jetzt einen deutlichen Hinweis erhalten, dass sie mit den Mitteln der Beitragszahler nicht nach Belieben schalten und walten kann", sagte Hundt der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Er kritisierte außerdem Pläne, die Förderung von Schülern aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung zu finanzieren. "Es ist ein Skandal, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber für die Reparatur von schulpolitischen Versäumnissen zahlen sollen", sagte Hundt dem Handelsblatt. Dies koste Wachstum und Beschäftigung in Deutschland und verführe "auch noch die eigentlich Verantwortlichen in der Schulpolitik dazu, sich zurückzulehnen".
Die Bundesregierung will schwache Schüler aus Problemfamilien oder Migrantenkinder zur Vermeidung eines vorzeitigen Schulabbruchs bereits ab der 7. Klasse mit Mitteln der Bundesagentur für Arbeit gezielt fördern. Zudem sollen Langzeitarbeitslose ohne Abschluss eine nachträgliche Bildungschance mit Förderung der Bundesagentur erhalten.
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(sueddeutsche.de/dpa/aho/tob)
Auszug:
"1) Für schwerbehinderte Menschen im Sinne des § 104 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a bis d des Neunten Buches und ihnen nach § 2 Abs. 3 des Neunten Buches von den Agenturen für Arbeit gleichgestellte behinderte Menschen, die wegen in ihrer Person liegender Umstände nur erschwert vermittelbar sind (besonders betroffene schwerbehinderte Menschen) darf die Förderung 70 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts sowie 36 Monate nicht überschreiten. Die Förderdauer darf bei besonders betroffenen älteren schwerbehinderten Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, 60 Monate und bei besonders betroffenen älteren schwerbehinderten Menschen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, 96 Monate nicht übersteigen.
(2) Bei der Entscheidung über Höhe und Dauer der Förderung von schwerbehinderten Menschen ist zu berücksichtigen, ob der schwerbehinderte Mensch ohne gesetzliche Verpflichtung oder über die Beschäftigungspflicht nach dem Teil 2 des Neunten Buches hinaus eingestellt und beschäftigt wird. Zudem soll bei der Festlegung der Dauer der Förderung eine geförderte befristete Vorbeschäftigung beim Arbeitgeber angemessen berücksichtigt werden.
(3) Nach Ablauf von zwölf Monaten ist der Eingliederungszuschuss entsprechend der zu erwartenden Zunahme der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers und den abnehmenden Eingliederungserfordernissen gegenüber der bisherigen Förderhöhe, mindestens aber um zehn Prozentpunkte jährlich, zu vermindern. Er darf 30 Prozent nicht unterschreiten. Der Eingliederungszuschuss für besonders betroffene ältere schwerbehinderte Menschen ist erst nach Ablauf von 24 Monaten zu vermindern. Zeiten einer geförderten befristeten Beschäftigung beim Arbeitgeber sollen angemessen berücksichtigt werden.
Die Arbeitgeber erhalten seit April 2007 für Langzeitarbeitslose, ältere Arbeitnehmer und Schwerbehinderte anteiliges Gehalt vom Arbeitsamt. Peter Hartz, die Siemens AG und noch viele andere - auch ein Herr Hundt waren in der Kommission, die dieses Gesetz auf den Weg gebracht hat, mit von der Partie.
Die Details der Förderhöhe (%) und Förderdauer (Monate und Jahre):
Nachzlesen im Bundesanzeiger:
1. Die Wiedereingliederung von älteren Arbeitnehmern und Langzeitarbeitslosen:
http://www.buzer.de/gesetz/6003/a154691.htm
und die Förderdauer (Bezugszeit und Höhe der Gelder für Schwerbehinderte):
http://www.buzer.de/gesetz/6003/a83000.htm?
m=%E4ltere%20Arbeitnehmer%20und%20Behinderte%20
Auszug:
"Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, können einen Eingliederungsgutschein über die Gewährung eines Eingliederungszuschusses erhalten, wenn sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mehr als zwölf Monaten haben. Sind sie seit Entstehen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld mindestens zwölf Monate beschäftigungslos, haben sie einen Anspruch auf einen Eingliederungsgutschein.
(2) Mit dem Eingliederungsgutschein verpflichtet sich die Agentur für Arbeit, einen Eingliederungszuschuss an den Arbeitgeber zu leisten, wenn der Arbeitnehmer eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt, die Arbeitszeit mindestens 15 Stunden wöchentlich beträgt und das Beschäftigungsverhältnis für mindestens ein Jahr begründet wird.
(3) Der Eingliederungszuschuss wird für zwölf Monate geleistet. Die Förderhöhe richtet sich nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen und darf 30 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts nicht unterschreiten und 50 Prozent nicht überschreiten. Für Arbeitnehmer, die einen Anspruch auf einen Eingliederungsgutschein haben, beträgt die Förderhöhe 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts."
Bei den Beschäftigungsgesellschaften - ganz aktuell Siemens:
2 jährige Beschäftigungsgesellschaft
Der Arbeitnehmer erhält in dieser 85 % seines letzten Brutto-Gehaltes.
Von diesem Brutto-Gehalt überweist das Arbeitsamt an den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer 87 % des zu zahlenden 85 % Bruttogehaltes!
Wer zahlt also in einer Beschäftigungsgesellschaft für die Entsorgung der Arbeitnehmer?
Die Arbeitnehmer!
Aber Hallo!
Ich halte die Klage für richtig, auch wenn es auch nur um 0,5 % geht. Das sind nämlich 0,5 % MEINER Beiträge.
Die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen geht uns ALLE an - nicht nur die Arbeitnehmer, sondern auch die Selbständigen, Rentner, Beamte. Ebenso die Förderung von Schülern - das muss einzig und allein aus Steuergeldern finanziert werden und nicht aus den Beiträgen zu Arbeitslosenversicherung.
@ Legis
richtig!
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