Arbeitslosenversicherung:Arbeitgeber klagen

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BDA-Präsident Hundt hat es schon vor Wochen angedroht - jetzt klagen mehrere Unternehmen gegen die falsche Verwendung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung. Es geht um fünf Milliarden Euro.

Mehrere Unternehmen haben die von der Wirtschaft angedrohte Klage gegen die falsche Verwendung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung eingereicht. Ein Ingenieurbüro aus Berlin hat Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe erhoben. Einige andere Unternehmen klagen vor Sozialgerichten.

BDA-Präsident Dieter Hundt drohte bereits vor einigen Wochen mit einer Klage (Foto: Foto: dpa)

Das bestätigte am Donnerstagabend ein Sprecher der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) der Süddeutschen Zeitung. Der BDA ist der Organisator der Klagen, mit denen der sogenannte Eingliederungsbeitrag gekippt werden soll. Diesen muss die Bundesagentur für Arbeit seit Jahresbeginn an den Bund abführen.

Der Beitrag soll die Kosten der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen zur Hälfte decken und den Bundeshaushalt um etwa fünf Milliarden Euro entlasten. Die Arbeitgeber argumentieren hingegen, dass ohne den Eingliederungsbeitrag der Beitragssatz von 3,3 auf 2,7 Prozent gesenkt werden könne.

BDA-Präsident Dieter Hundt hatte bereits vor einigen Wochen mit einer Klage gedroht. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert den Verzicht auf den Beitrag.

Schwache Schüler fördern

"Die Politik muss jetzt einen deutlichen Hinweis erhalten, dass sie mit den Mitteln der Beitragszahler nicht nach Belieben schalten und walten kann", sagte Hundt der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Er kritisierte außerdem Pläne, die Förderung von Schülern aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung zu finanzieren. "Es ist ein Skandal, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber für die Reparatur von schulpolitischen Versäumnissen zahlen sollen", sagte Hundt dem Handelsblatt. Dies koste Wachstum und Beschäftigung in Deutschland und verführe "auch noch die eigentlich Verantwortlichen in der Schulpolitik dazu, sich zurückzulehnen".

Die Bundesregierung will schwache Schüler aus Problemfamilien oder Migrantenkinder zur Vermeidung eines vorzeitigen Schulabbruchs bereits ab der 7. Klasse mit Mitteln der Bundesagentur für Arbeit gezielt fördern. Zudem sollen Langzeitarbeitslose ohne Abschluss eine nachträgliche Bildungschance mit Förderung der Bundesagentur erhalten.

© sueddeutsche.de/dpa/aho/tob - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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