Airbnb:Luftmatratze all inclusive

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Die Onlineplattform Airbnb wandelt sich: Sie will nicht mehr nur Ferienwohnungen vermitteln, sondern auch Aktivitäten und Flüge. An all dem verdient Airbnb mit, bindet die Nutzer - und sichert sich auch gegen den Widerstand vieler Städte ab.

Von Stephan Radomsky, München

Eine Luftmatratze, Frühstück, fertig. Das war einmal. Das Internetportal Airbnb - kurz für "Airbed and Breakfast" - erweitert sein Geschäftsmodell vom reinen Schlafplatz-Vermittler hin zum Reiseanbieter. Mit dem neuen Angebot Trips will die Plattform ab sofort nicht mehr nur Zimmer und Apartments zur Untermiete für Reisende anbieten. Unter dem Schlagwort Entdeckungen vermittelt Airbnb zusätzlich in zunächst zwölf Städten weltweit ein- oder mehrtägige Aktivitäten von lokalen Anbietern. Für weitere 39 Orte könnten zudem Angebote eingereicht werden, hieß es. Zudem sammelt und kuratiert Airbnb unter Orte Tipps von lokalen Nutzern und sogenannten Insidern und stellt sie in einer Art Lifestyle-Reiseführer zusammen. Darüber hinaus soll künftig auch das Buchen von Flügen und anderen Diensten direkt über die Plattform möglich sein.

Acht Jahre nach der Gründung erweitert Airbnb damit sein Geschäftsmodell massiv: Ging es bisher ausschließlich darum, Unterkünfte von mehr oder weniger privaten Anbietern an Reisende zu vermitteln, strebt die Plattform aus dem Silicon Valley nun ins angestammte Geschäft der Reisebüros, online wie offline. Denn mit den neuen Angeboten und Kooperationen müssten Urlauber die Seite überhaupt nicht mehr verlassen, um alles vom Flug über die Unterkunft bis hin zur Freizeitaktivität oder dem Tisch in einem Restaurant zu buchen. Und jedes Mal würde Airbnb daran mitverdienen.

Zugleich lassen sich die Pläne von Airbnb-Chef Brian Chesky aber auch als Absicherung gegen den wachsenden Druck auf sein Stammgeschäft deuten. Denn in vielen Ländern ist das Angebot inzwischen reichlich unbeliebt: Kritiker warnen, dass ohnehin knapper und teurer Wohnraum über Airbnb noch teurer kurzfristig an Touristen vermietet würde. Das Nachsehen hätten Einheimische.

Erst Ende Oktober hatte deshalb etwa New York die Strafen für Vermieter deutlich verschärft, die Häuser oder Wohnungen für weniger als 30 Tage am Stück anbieten. Und in Berlin gilt seit Mai eine Regelung, derzufolge Wohnraum nicht mehr ohne Genehmigung als Ferienwohnung genutzt werden darf. Luftmatratze und Frühstücken allein könnten Airbnb also bald nicht mehr reichen.

© SZ vom 19.11.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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