Abgas-Affäre:Früherer Audi-Manager bleibt im Gefängnis

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Das Audi-Logo, hier an der Fassade eines Autohauses bei München. (Foto: AP)
  • Wolfgang Hatz ist einer der wenigen früheren Führungskräfte aus dem VW-Imperium, die wegen der Abgas-Affäre hinter Gitter sind.
  • Der ehemalige Chef der Motorenentwicklung bei Audi sitzt seit September in U-Haft - und muss dort vorerst bleiben. Eine umfangreiche Beschwerde gegen die Haft wies das Landgericht München I als "unbegründet" zurück.
  • Hatz hatte im Konzern Karriere gemacht und wurde nach Beginn der Abgasaffäre im Herbst 2015 "vorsorglich und vorübergehend beurlaubt", wie das Unternehmen erklärte.

Von Klaus Ott, München

Seit Ende September, seit fast 50 Tagen schon, sitzt der frühere Audi-Manager Wolfgang Hatz im Gefängnis. Er befindet sich in Untersuchungshaft wegen der Abgas-Affäre bei Audi, der Ingolstädter Tochter von Volkswagen. Hatz ist einer von wenigen früheren Führungskräften aus dem VW-Imperium, die in dieser Sache hinter Gitter sind, und er muss dort wohl noch länger bleiben. Die sechste Strafkammer des Landgerichtes München I hat eine umfangreiche Beschwerde des Beschuldigten gegen die Untersuchungshaft als "unbegründet zurückgewiesen". Das teilte die Justizpressestelle am Dienstagnachmittag auf Anfrage von SZ, NDR und WDR mit. Die Anwälte von Hatz wollten sich auf Anfrage nicht dazu äußern.

Hatz ist in der Affäre um manipulierte Abgasmessungen bei Diesel-Fahrzeugen von VW der bislang höchstrangige Beschuldigte, der in Untersuchungshaft sitzt. Er war ehedem Chef der Motorenentwicklung bei Audi in Ingolstadt, wechselte dann zum Mutterkonzern Volkswagen nach Wolfsburg und ging innerhalb des VW-Imperiums schließlich zu Porsche nach Stuttgart, wo er in die Chefetage aufstieg, als Vorstand für Forschung und Entwicklung. Nach Beginn der Abgasaffäre bei Volkswagen wurde Hatz im September 2015 "vorsorglich und vorübergehend beurlaubt", wie das Unternehmen erklärte.

Hatz' Anwälte bestreiten die Vorwürfe

Im Mai 2016 trennten sich Porsche und Hatz endgültig. Wobei das Unternehmen damals betonte, die internen Untersuchungen zur Abgasaffäre hätten "bisher keinerlei Hinweise auf eine Mitverantwortung von Hatz ergeben". Aufgrund des Fortdauerns der Untersuchungen und der dadurch bedingten anhaltenden Beurlaubung habe sich der Entwicklungsvorstand dennoch dafür entschieden, Porsche zu verlassen, erklärte der Stuttgarter Sportwagenhersteller. Die Staatsanwaltschaft München II, die im Fall Audi wegen des Vorwurfs des Betrugs an Autokunden ermittelt, sieht den Sachverhalt inzwischen anders. Die Strafverfolger verdächtigen Hatz, in die Affäre verwickelt zu sein.

Ausschlaggebend dafür sind vor allem Aussagen des seit Mitte des Jahres inhaftierten früheren Audi-Ingenieurs Giovanni P. Er hat Hatz schwer belastet. Vor allem diese Aussagen waren für die Staatsanwaltschaft München II Anlass genug, Hatz Ende September wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr verhaften zu lassen. Seine Anwälte bestreiten die Vorwürfe. Gegen die Untersuchungshaft gingen sie im Oktober mit einer umfangreichen Beschwerde vor. In dieser Beschwerde werden alle Anschuldigungen vehement zurückgewiesen; zudem wird Flucht- und Verdunkelungsgefahr in Abrede gestellt.

In der Haftbeschwerde wird umgekehrt dem früheren Audi-Ingenieur Giovanni P. sinngemäß vorgeworfen, falsche Angaben zu Lasten von Hatz gemacht zu haben. P. versuche auf diese Weise, von sich abzulenken und Schuld auf andere abzuschieben. Seine Angaben seien irreführend und teilweise geradezu bizarr. P. wiederum hat derzeit aber wohl gute Chancen, freizukommen. Nach dem Landgericht München I hat nun auch das Oberlandesgericht (OLG) München in zweiter Instanz den deutschen Haftbefehl gegen P. außer Vollzug gesetzt. Das Gefängnis verlassen kann der frühere Audi-Ingenieur, der mit seinen Aussagen neben Hatz auch andere Audi-Größen belastet hat, allerdings noch nicht. Hinter P. sind auch die US-Behörden her, mit einem Auslieferungshaftbefehl.

Über diesen Haftbefehl wiederum dürfte demnächst das OLG München entscheiden. Sollte das OLG auch in dem US-Haftbefehl keinen Grund mehr sehen, P. im Gefängnis zu behalten, dann käme er gegen 80000 Euro Kaution und weitere Auflagen auf freien Fuß. Das OLG München anrufen kann nun aber auch Hatz, um zu erreichen, dass sein Haftbefehl doch noch aufgehoben oder zumindest außer Vollzug gesetzt wird. Hatz bestreitet seiner Beschwerde zufolge jegliches Fehlverhalten.

© SZ vom 15.11.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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