Hängende Spitze:Jetzt auch mit Audiobeweis

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(Foto: N/A)

Mikrofone sollen Gesagtes auf dem Feld überprüfen. Die Fifa plant Ausnahmen - für sich.

Von Johannes Aumüller, Frankfurt

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) befürwortet angesichts eines Vorfalls im Spiel Mainz 05 gegen Hertha BSC eine Erweiterung der Technik-Hilfe für die Schiedsrichter. Nach dem Video- soll es künftig auch einen Audiobeweis geben, um verbale Aussetzer besser ahnden zu können. Schiedsrichter Tobias Stieler hatte Berlins Angreifer Vedad Ibisevic kurz vor Ende der regulären Spielzeit wegen Beleidigung die rote Karte gezeigt. Ibisevic beteuerte, es habe sich um ein Missverständnis gehandelt. Er habe gesagt: "Das ist so schlecht", während der Schiedsrichter verstanden habe: "Du bist so scheiße." Ibisevic hofft jetzt auf den Einsatz professioneller Lippenleser, die seine Variante stützen.

Um Klarheit zu schaffen und zudem weitere Missetäter zu überführen, soll es künftig schon auf dem Feld zu einem Audiobeweis kommen. Die Firma LynxEar (Luchsohr) bietet die Möglichkeit, mit kleinen Mikrofonen im und am Spielfeld wirklich jedes Wort aufzunehmen. Ein Audio-Assistent soll alle Mikrofone abhören und gegebenenfalls den Referee informieren. Weil sich der Haupt-Schiedsrichter immer ans Ohr greift, wenn er mit dem Video-Assistenten kommuniziert, soll er sich künftig immer ans Auge fassen, wenn Kontakt mit dem Audio-Assistenten besteht. Die Audio-Assistenten sollten neben Deutsch mindestens zwei UN- oder Fußballsprachen (Englisch, Französisch, Russisch, Chinesisch, Arabisch, Trappatonisch und Ailtonisch) sprechen, um auch internationale Schimpfwörter registrieren zu können. Noch offen ist, ob der Audio-Assistent direkt neben dem Video-Assistenten im Kölner Video- Zentrum sitzen soll oder ob der Bau eines eigenen Audio-Zentrums sinnvoller wäre.

Die Fifa sagt, sie habe nichts gegen einen Audiobeweis, solange er sich nur auf das Geschehen auf dem Feld beziehe und nicht etwa bei Gesprächen zwischen zwei Funktionären über eine anstehende WM-Vergabe zum Einsatz komme. Sie regte außerdem an, auch die Einführung eines Geruchs-, Geschmacks- und Tastbeweises zu diskutieren.

© SZ vom 25.09.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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