Reiserecht:Schmerzensgeld für Flohbisse

Geplant war ein traumhafter Badeurlaub in der Karibik. Dann kamen die Quallen. Und die Sandflöhe.

Eigentlich sollte es ein entspannter Badeurlaub in der Karibik werden. Doch das schmutzige Meerwasser, der schmuddelige Pool und Sandflöhe am Strand und im Zimmer machten die Reise für ein Ehepaar zum Horrortrip. Doch solche Mängel müssen sie sich nicht gefallen lassen, entschied jetzt das Landgericht Duisburg (Az.: 12 S 35/08).

In solchen Fällen können Touristen vom Veranstalter verlangen, dass der Reisepreis gemindert wird. Und sie haben Anspruch auf Entschädigung "wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit", wenn die Reise erheblich beeinträchtigt war, berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift ReiseRecht aktuell. Weil die Sandflohplage sogar anhaltende gesundheitliche Folgen hatte, besteht außerdem Anspruch auf Schmerzensgeld.

Für das verschmutzte Meerwasser voller Quallen hielt das Gericht eine Reisepreisminderung um 20 Prozent für gerechtfertigt. Anders als zuvor das Amtsgericht sah die höhere Instanz auch die Sandflohplage als erheblichen Mangel an, für den ebenfalls 20 Prozent Preisminderung verlangt werden dürften. Schließlich sei Badeurlaub unter solchen Vorzeichen kaum möglich.

Außerdem sprachen die Richter den Urlaubern eine Entschädigung von 1804 Euro zu. Die Reise sei eindeutig "erheblich beeinträchtigt" gewesen. Weil die Ehefrau noch nach dem Urlaub wegen der Folgen der Flohbisse ärztlich behandelt werden musste, bekam sie darüber hinaus ein Schmerzensgeld von 500 Euro.

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