Die sich häufenden Laser-Attacken gegen Piloten sind keine Dumme-Jungen-Streiche. Wer erwischt wird, riskiert eine hohe Haftstrafe.
"Wie einen Blitz" müsse man sich einen Laserstrahl vorstellen, der frontal auf ein Flugzeugcockpit gerichtet wird, erklärt Jörg Handwerg von der Pilotenvereinigung Cockpit. Seit Monaten häufen sich Vorfälle auf deutschen Flughäfen, bei denen landende Flugzeuge mit sogenannten Laserpointern angestrahlt werden.
Gefährliche Irritationen: Der Landeanflug ist eine der heikelsten Situation beim Flug. (© Foto: dpa)
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Gerade in der Nacht, wenn die Pupillen des Piloten stark erweitert sind, sei dies lebensgefährlich. "Man sieht erstmal nichts mehr", sagt Handwerg, "wie wenn man in einem abgedunkelten Raum sitzt, in dem plötzlich das Licht angemacht wird." Im Cockpit kann dies fatale Folgen haben.
"In den vergangenen Wochen häuften sich die Vorfälle", bestätigt auch Kristina Kelek, Sprecherin der Deutschen Flugsicherung. "Wir bewerten das als sehr gefährlich."
Ihr seien Meldungen über Blendversuche aus Berlin, Hamburg, Frankfurt, Stuttgart und Saarbrücken bekannt. Die Piloten melden den Vorfall in der Regel den Fluglotsen, diese schalten die Polizei ein. Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung analysiert derzeit einen Fall, bei dem es zu einer "Störung" kam, teilte der Leiter Ulf Kramer mit. Genauere Angaben wollte er nicht machen.
Dummejungenstreich oder schwere Straftat? "Das ist vergleichbar mit den Steinewerfern von Brücken", sagt Kelek. Laut Strafgesetzbuch handelt es sich bei den Laser-Attacken um gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr, die laut Paragraf 315 des Strafgesetzbuchs mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden können.
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Genehmigung braucht man nur indirekt.
Gewerbenachweis ist erforderlich für Geräte ab der Klasse 3b und 4, wenn man derartige Geräte vom Händler in Deutschland ordert.
Über das Ausland geordert, ist der Zoll bei der Einfuhr gefragt.
Sog. Ersatzteile sind auch in Deutschland für private Endverbraucher zu haben.
Mit denen kann man einerseits aus bestimmten Laserpointern so etwas wie Waffen basteln, vor allem aber auch bestimmte Teile aus seinen alten DVD-Brennern kann man wunderbar zweckentfremden.
Zutreffend ist, dass nur ein bestimmer Winkel in einem bestimmten Entfernungsradius negative Wirksamkeit für den Fluglandeverkehr entfalten kann.
Diese Bereiche an Landebahnen sollten sich feststellen und sowohl für den Zugang sperren als auch geeignet überwachen lassen.
Das ist auch nicht uninteressant bzgl. angedrohter Anschläge.
Üben Terroristen nur mit leistungsverstärkten Laserpointern, was sie hernach zB per Gewehr und Laserzieleinrichtung ganz anders in die Tat umsetzen wollen?
@Kontrabeurteiler:
Auch wenn sie nicht glauben möchten, dass des wirklich möglich ist, ist es dennoch möglich und leider in Deutschland eine derzeit weitverbreitete Tat.
Ich frag mich immer noch aus welchen Beweggründen die Menschen dies tun, denn das ganze ist eine Straftat unter dem Punkt der fahrlässigen Tötung in im Durchschnitt 150 Fällen.
Es mag ja vielleicht lustig sein für den Täter wenn die Maschine darauf hin durchstarten muss aber ich frage mich in der deutschen Gesellschaft immer mehr wie viel Vernunft in den Köpfen aller unserer Mitbürger noch übrig ist; ob nun in diesem Fall oder ob man sinnlos irgendwelche Gegenstände in Öffentlichkeit zerstört oder ähnliches (ich denke Beispiele kennen sie selber zu Genüge)
Ich finde sowas ist ein Ausdruck von zu tiefster Beschränktheit.
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...kann man ohne Richtradar oder Zieleinrichtung ein 2 Quadratmeter grosses Flugzeugfenster treffen, das metallbedampft ist, im 38° Winkel steht und sich in 1000-400m Höhe mit über 300km/h bewegt treffen? Entweder Zufallstreffer oder Geschwätz. Da der Runway übrigens beleuchtet ist, sind die Pupillen nich so stark geöffnet....
Stärkere Geräte sind mittlerweile aber auch erhältlich.
Richtig, aber dafür braucht man eine Genehmigung (wie für fast alles in dieser Republik). Im übrigen kam dieser Artikel schonmal vor ein paar Wochen...