Flug online buchen:Kosten verstecken? Verboten!

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Bisher war es bei Reisevermittlern gängige Praxis, mit Flugpreisen ohne Steuern, Gebühren und sonstige Zusatzkosten zu werben - das ist nun vorbei.

Je weiter die Onlinebuchung voranschreitet, umso höher der Preis für das Flugticket - bislang war diese Praxis durchaus geläufig. Zwei deutsche Landesgerichte haben nun entschieden, dass dieses Vorgehen gegen die EU-Verordnung verstößt. Bei Online-Buchungen muss Reisenden von Anfang an der Komplettpreis eines Fluges genannt werden. An diese Regel müssen sich neben Fluggesellschaften auch Reisevermittler halten.

In den Fällen, die in Düsseldorf und Leipzig verhandelt wurden, ging es um zwei Reisevermittler, die erst im Laufe des Buchungsvorgangs zusätzliche Kosten offenbarten. In einem Fall wurde nach vzbv-Angaben erst im vierten Buchungsschritt eine Gebühr von 18,33 Euro pro Reisenden und Strecke genannt.

Das Landgericht Düsseldorf sah darin eine irreführende Werbung und einen Verstoß gegen die EU-Verordnung. Sie schreibt vor, dass für Flüge innerhalb der Europäischen Union stets der Endpreis einschließlich der zwingend anfallenden Steuern, Gebühren und sonstiger Zusatzkosten zu nennen ist. Es reicht nicht, wenn der Anbieter lediglich in einer Fußnote auf diese Extrakosten hinweist oder erst während des Buchungsvorgangs offenlegt, dass der Flug teurer wird als zunächst angegeben. Erklärtes Ziel der Vorschrift sei es, dem Kunden einen effektiven Preisvergleich zu ermöglichen, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Dem könne nur Rechnung getragen werden, wenn die EU-Regelung nicht nur auf Fluggesellschaften, sondern auch auf Vermittler von Flügen angewendet werde.

Auch im dem Fall, der vor dem Landesgericht Leipzig verhandelt wurde, mussten die Kunden mehrfach scrollen und weiterklicken, um Preise samt Steuern und Gebühren zu sehen. Die Verbraucherschützer haben inzwischen gegen etwa "ein Dutzend Unternehmen" Abmahnverfahren wegen dieser Praxis eingeleitet. Das Leipziger Urteil ist - anders als das in Düsseldorf - noch nicht rechtskräftig.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin hat nach eigenen Angaben die entsprechenden Urteile bei den Landgerichten Düsseldorf ( Az.: 12 O 173/09) und Leipzig ( Az.: 05 O 2485/09) erwirkt. Touristen dürfen demnach nicht erst nach mehreren Buchungsschritten den Endpreis erfahren. Die neuen EU-Vorschriften für Flugbuchungen via Internet, die irreführende Preisangaben unterbinden sollen, gelten nach Angaben des Bundesverbandes bereits seit November 2008.

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