Bahntickets am Schalter:Bedienzuschlag ist rechtens

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Die Bahn darf einige Fahrkarten am Schalter teurer verkaufen als im Internet oder am Automaten. Dies hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschieden.

Ein "Schönes-Wochenende-Ticket" der Deutschen Bahn darf am Schalter zwei Euro mehr kosten als am Automaten. Dies hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel entschieden.

Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte der Bahn die Genehmigung für den sogenannten Bedienzuschlag Ende 2009 verweigert. Der Fahrpreis sei aber nicht genehmigungspflichtig, begründeten die Richter unter anderem ihre Entscheidung. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Die Kasseler Richter folgten damit einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt. Den Zuschlag von zwei Euro gibt es bereits seit rund acht Jahren. Er wird berechnet für Nahverkehrstickets wie das "Schönes-Wochenende- Ticket", wenn sie am Schalter und nicht am Automaten oder im Internet gekauft wurden. Auch am Schalter gekaufte Ländertickets wie zum Beispiel das Bayern- oder Niedersachsen-Ticket sind von der VGH- Entscheidung betroffen.

Der Senat kam zum Ergebnis, dass selbst bei einer Genehmigungspflicht der erhöhte Fahrpreis gerechtfertigt sei. "Die Beratung und Ausstellung des Tickets durch Personal wird zusätzlich bezahlt", sagte der Vorsitzende Richter. Dies stelle keine unsachliche Benachteiligung dar. Zudem seien die Wochenend- und Ländertickets eine "hochrabattierte" Leistung der Bahn, bei der der Bedienzuschlag gerechtfertigt sei.

Keine Frage des Alters

Das Regierungspräsidium hatte in der Verhandlung argumentiert, ältere Menschen würden durch den Zuschlag benachteiligt, weil diese oft mit Automaten nicht so vertraut seien. Dem widersprach das Gericht. Die Frage, ob sich jemand für Schalter oder für den Automaten entscheide, entscheide nicht das Alter, sondern sei eine Frage der Bequemlichkeit.

Der Senat setzte - wie bereits das VG Frankfurt - den Streitwert auf sieben Millionen Euro fest. Dies entspreche den Einnahmen der Bahn, die mit dem Bedienzuschlag anfielen.

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