Nach dem überraschenden Rücktritt von Bundespräsident Horst Köhler war in Berlin nur eines gewiss: Bis spätestens 30. Juni muss nun ein Nachfolger - oder eine Nachfolgerin - gewählt werden. Dieses Datum ist im Grundgesetz festgelegt.
In Artikel 54, Absatz 4 heißt es: "Die Bundesversammlung tritt spätestens 30 Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundespräsidenten, bei vorzeitiger Beendigung spätestens 30 Tage nach diesem Zeitpunkt zusammen. Sie wird von den Präsidenten des Bundestages einberufen."Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) wird die Bundesversammlung pünktlich einberufen - jenes Gremium, das zur Hälfte aus Bundestagsabgeordneten und zur anderen Hälfte aus Abgesandten der Bundesländer besteht.
Allerdings ist noch völlig offen, wer in dieser Versammlung vertreten sein wird und offiziell steht auch noch nicht fest, wer dort die Mehrheit, sprich die Aussicht hat, seinen Kandidaten - oder Kandidatin - aus eigener Kraft durchzusetzen. Wahlrechtsexperten in Parteien und in unabhängigen Organisationen gingen allerdings davon aus, dass Union und FDP eine Mehrheit haben dürften, wenn auch keine überwältigende.
Im Bundesinnenministerium, der Bundestagsverwaltung, den Parteien und den Bundestagsfraktionen wurde am Montagnachmittag gerechnet, wie denn die Bundesversammlung in diesem Jahr aussehen könnte. Vorbereitungen hatte niemand getroffen, schließlich hatte kein Mensch mit einer vorzeitigen Demission Köhlers gerechnet.
Bei der Wiederwahl Köhlers im Jahr 2009 hatten Union und FDP, deren Kandidat der nun zurückgetretene Bundespräsident gewesen war, zusammen mit den Abgesandten der Freien Wähler in der Bundesversammlung eine knappe Mehrheit im Vergleich zu SPD und Grünen, sowie der Linkspartei, die vor einem Jahr einen eigenen Kandidaten aufgestellt hatte.
Seither hat sich die Zusammensetzung der Bundesversammlung allerdings geändert, zwischenzeitlich gab es nicht nur eine Bundestagswahl, sondern auch Wahlen in mehreren Bundesländern. Bei der Bundestagswahl hatte die SPD stark verloren, die FDP hatte zugelegt. Welches Land wie viele Wahlmänner und -frauen in die Bundesversammlung entsendet, hängt von der Einwohnerzahl ab. Gewählt werden die Vertreter von den Landtagen. Die Parlamente können auch Kommunalpolitiker oder Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens in die Bundesversammlung entsenden.