Wohnungsmarkt:Dipl. Makler

Ein geplantes Gesetz soll Makler zur Ausbildung zwingen. Das reicht nicht.

Von Jan Heidtmann

Über Immobilienmakler herzuziehen, ist fast so billig wie über die Deutsche Bahn oder einst über die Deutsche Telekom. Andererseits geben sie dazu auch reichlich Anlass. Auf den überhitzten Wohnungsmärkten in den Großstädten gerieren sie sich wie die Herren im Haus. Erweist sich eine Suche aber als mühselig, hört man bald nichts mehr von ihnen. Das liegt am krummen Geschäftsprinzip des Makelns auf Provisionsbasis an sich. Und es liegt daran, dass die Branche eine Reihe fragwürdiger Figuren anzieht.

Deshalb ist es erst einmal gut, wenn das Bundeskabinett nun ein Gesetz auf den Weg bringt, das von Immobilienmaklern einen sogenannten Sachkundenachweis verlangt. Bislang muss jeder Nachtwächter mehr Qualifikation vorbringen als ein Makler. Die Frage ist nur, wie ein solcher Nachweis dann aussieht. Vieles deutet darauf hin, dass sich der an den Regeln der Industrie- und Handelskammern orientiert: zwei bis drei Wochen Schulung, dann darf sich jeder Makler nennen.

Soll das neue Gesetz nicht nur ein Scheingesetz sein, müssen die Vorschriften wesentlich weiter gehen. So fordert der Immobilienverband Deutschland schon seit Längerem eine mehrjährige Ausbildung - ähnlich der zur Bürokauffrau. Das würde dann zwar nicht viel am Geschäftsmodell des Makelns ändern. Aber vermutlich am Personal.

© SZ vom 01.09.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: