Umstrittenes Gesetz:Vorratsdatenspeicherung erfasst auch den Text von SMS

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Achtung, Provider liest mit: Beim SMS-Verkehr werden nicht nur die Verbindungsdaten gespeichert.

(Foto: dpa)
  • An diesem Freitag beschließt der Bundestag das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung.
  • Inhalte von Telekommunikation, hieß es immer, werden auch in Zukunft nicht gespeichert.
  • Nun stellt sich heraus: Das stimmt nicht ganz. Tatsächlich werden beim SMS-Verkehr nicht nur die Verbindungsdaten gespeichert.
  • Dahinter steckt nicht etwa der böse Wille der Telekommunikationsdienstleister, sondern ein technisches Problem.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Es ist wieder so weit, an diesem Freitag: Der Bundestag wird das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschließen, in zweiter, überarbeiteter Auflage. Eine Mahnwache auf der Reichstagswiese ist geplant sowie eine Verfassungsbeschwerde, deren Erfolgschancen nach dem jüngsten Datenschutz-Urteil des Europäischen Gerichtshofs noch gestiegen sein dürften. Also alles wie gehabt. Die Opposition wird kritisieren, die Koalition beschwichtigen, und irgendwer wird wieder sagen: Inhalte werden ja ohnehin nicht gespeichert.

Irreführend war diese Aussage schon immer. Gewiss, laut Gesetz werden nur Verbindungs- und Standortdaten gespeichert, also wer wann und wo mit wem telefoniert oder gesimst hat. Dass die zahllosen Linien, die sich aus den Verbindungsdaten ziehen lassen, in Wahrheit eine Art Malen nach Zahlen zur Herstellung eines ziemlich präzisen Persönlichkeitsbildes sind, das weiß man spätestens, seitdem sich das Bundesverfassungsgericht vor fünf Jahren damit befasst hat.

Es kommt eine Zehn-Wochen-Frist

Nun allerdings stellt sich heraus: Die Behauptung, es gehe "nicht um die Inhalte der Telekommunikation", wie es in der Gesetzesbegründung heißt, ist nicht ganz zutreffend. Tatsächlich werden beim SMS-Verkehr nicht nur die Verbindungsdaten gespeichert, sondern auch die Inhalte. Also - nur zum Beispiel - was Frau Merkel Herrn Kauder gesimst hat. Bisher galt das nur für die zu Abrechnungs- oder Wartungszwecken üblichen sieben Tage - doch mit der neuen Speicherpflicht kommt nun eine Zehn-Wochen-Frist.

Dahinter steckt zunächst nicht etwa der böse Wille der Telekommunikationsdienstleister, sondern ein technisches Problem. Anders als etwa bei dem populären Internet-Dienst Whatsapp werden bei der SMS die Inhalte sozusagen in denselben Container gepackt wie die Signalisierungsdaten, die für den Weg durchs Netz erforderlich sind.

Die nachträgliche Trennung ist offenbar kompliziert: Bundesdatenschutzbeauftragter und Bundesnetzagentur drängten die führenden Anbieter Vodafone, Telekom und Telefónica schon vor zwei Jahren dazu, ein Filtersystem zu erschaffen, wie aus einem internen Schriftverkehr hervorgeht, welcher der Süddeutschen Zeitung vorliegt. In seinem Tätigkeitsbericht hat der Datenschützer sogar Beanstandungen gegen Vodafone und Telefónica ausgesprochen. Bisher ohne Erfolg, die Trennung der Daten sei bis heute technisch unmöglich, wie Telefónica der SZ bestätigte. Und zwar branchenweit.

Zwar bedeutet das nicht, dass jeder bei Telekom oder Vodafone das bundesweite Gesimse mitlesen kann. Die Inhalte werden technisch "maskiert", sodass etwa der Service-Mitarbeiter nur die für seine Arbeit erforderlichen Verbindungsdaten zu Gesicht bekommt. Und wenn die Polizei SMS-Daten herausverlangt, darf der Provider, will er sich nicht strafbar machen, nur die Verbindungsdaten liefern.

Andererseits: Gespeicherte Inhalte bergen stets das Risiko eines Missbrauchs, warnt Patrick Breyer, der für die Piratenpartei im schleswig-holsteinischen Landtag sitzt - er hat den Speichervorgang bei SMS entdeckt. Just zur Neuauflage der Speicherpflicht entkräfte der "hartnäckige, nachweisliche Verstoß" der Unternehmen jedes Vertrauen, "dass Vorratsdaten bei ihnen sicher aufgehoben sein könnten".

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