Vorratsdatenspeicherung:Das Gesetz ist fertig

Die einen sehen in dem Vorhaben den Einstieg in die Totalüberwachung, die anderen einen notwendigen Schritt zur Verbrechensbekämpfung. Jetzt kann jeder auf 55 Seiten lesen, was der Justizminister plant.

Von Robert Roßmann, Berlin

Das Bundesjustizministerium hat seinen umstrittenen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung fertig gestellt und zur Abstimmung an die anderen Ressorts verschickt. Bisher hatte Justizminister Heiko Maas (SPD) nur "Leitlinien" vorgelegt. Der jetzt versandte Referentenentwurf ist 55 Seiten dick, er kann unter netzpolitik.org heruntergeladen werden. Der Entwurf ist bereits mit dem Innenministerium von Thomas de Maiziere (CDU) vorabgestimmt. In der vergangenen Legislaturperiode hatten sich das Innen- und das Justizministerium in dieser Angelegenheit noch blockiert. Der "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten" sieht für Standortdaten eine Speicherpflicht von vier Wochen vor - für alle anderen Verkehrsdaten gilt eine Frist von zehn Wochen. E-Mails sind von der Speicherung komplett ausgenommen, das gilt auch für die Inhalte der Kommunikation. Am 30. Mai wollen Juristen der Initiative "Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung" vor dem Kanzleramt gegen das neue Gesetz demonstrieren. Als Redner sind unter anderen der frühere Bundestags-Vizepräsident Burkhard Hirsch und der Ex-Datenschutzbeauftragte Peter Schaar vorgesehen. Die große Koalition will den Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause beschließen.

© SZ vom 18.05.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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