Volksabstimmung:Wie die Abstimmung über kriminelle Ausländer die Schweiz spaltet

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Demonstration in Zürich: Vor dem Referendum am 28. Februar kochen die Gemüter hoch. (Foto: dpa)

Die Schweizerische Volkspartei lässt mal wieder das Volk abstimmen, es geht um die Abschiebung krimineller Ausländer. Ihre Gegner warnen, das Land kippe Richtung Totalitarismus. Der Ton wird hysterischer.

Von Charlotte Theile, Zürich

Über dem Zürcher Hauptbahnhof prangte das Hakenkreuz. Weiß auf rotem Grund, eine abgewandelte Schweizer Flagge. Die Botschaft des Plakats, das vor einigen Tagen im Großformat zu sehen war, könnte nicht deutlicher sein: Höchste Alarmstufe. Die Schweiz, für viele das europäische Musterland in Sachen Demokratie, ist in Gefahr, von feindlichen Kräften übernommen zu werden.

Die SVP nennt ihren Vorstoß "Durchsetzungsinitiative"

An diesem Sonntag stimmen die Schweizer wieder einmal über eine Initiative der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) ab, es geht um die Abschiebung krimineller Ausländer. Auf den ersten Blick scheint alles wie immer: Die Rechten sprechen von kriminellen Ausländern, die Schweizer Frauen und Schweizer Kinder bedrohen. Auf der anderen Seite ist von internationalen Verträgen, von Rechtsstaat und Verhältnismäßigkeit die Rede. Auf dieser Seite stehen auch jene Gegner der SVP, die mit dem Hakenkreuz am Bahnhof warnen wollten.

Die Durchsetzungsinitiative, wie der Vorstoß der SVP heißt, ist weitreichender als alle vorherigen Initiativen. Schwere Gewaltdelikte, Einbruchdiebstahl und Sozialhilfemissbrauch sollten schon in der 2010 angenommenen Ausschaffungsinitiative zum Landesverweis führen. Das heißt: Wer wegen Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt wurde, wird nach der Gefängniszeit abgeschoben. Wer wegen Sozialhilfemissbrauchs zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, muss zahlen - und wird abgeschoben. In der Durchsetzungsinitiative gibt es einen zweiten Katalog. Darin findet sich vieles, was gemeinhin als Bagatelle angesehen wird: Diebstahl, Hausfriedensbruch, falsche Anschuldigung. Wer ein solches Delikt begeht und keinen Schweizer Pass hat, soll ebenfalls ausgewiesen werden - wenn er in den vergangenen zehn Jahren wegen eines anderen Delikts rechtskräftig verurteilt wurde.

Anfang des Jahres scheint es, als habe die SVP den idealen Zeitpunkt für die Abstimmung getroffen. Die Übergriffe der Kölner Silvesternacht werden auch in der Schweiz heftig diskutiert. Die Durchsetzungsinitiative erscheint wie das überfällige Ende von Kuscheljustiz und falscher Toleranz. Ein Ausrufezeichen: Wer in der Schweiz leben will, muss sich an Gesetze und Gepflogenheiten halten.

Ein Bundesrichter vergleicht die Schweiz mit "Deutschland in den 1930er-Jahren"

Hier beginnt die Recherche der Süddeutschen Zeitung. Telefonate mit SVP-Frauenrechtlerin Natalie Rickli. Ein Treffen mit einer Professorin für Völkerrecht, einer deutschen Aktivistin, einem auslandschweizerischen Filme-Macher. Alle geben der Durchsetzungsinitiative beste Chancen. Doch plötzlich passiert etwas im Land. Der Protest gegen eine "Zwei-Klassen-Justiz" wird lauter. Plötzlich ist es nicht mehr nur die SVP, die schrille Worte wählt. Ein dringender Aufruf bezeichnet die Initiative als "barbarisch". Künstler, ehemalige Bundesräte, Rechtsprofessoren protestieren. Die Debatte beginnt sich zu drehen. Ein amtierender Bundesrichter vergleicht die Schweiz mit "Deutschland in den 1930er-Jahren". In den Kommentarspalten der großen Zeitungen ist die Rede von Totalitarismus.

Die Wahllokale melden schon Wochen vor dem Abstimmungstermin eine Rekord-Beteiligung bei der Briefwahl. Der 28. Februar 2016 könnte in die Geschichtsbücher der Schweiz eingehen.

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