Völkerrecht:Das Erbe des Kapitän Spratly

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Wem der Archipel gehört, das kann auch das Völkerrecht nicht klären. Nun soll ein Schiedsgericht entscheiden.

Von Stefan Kornelius

Das hydrografische Amt der Royal Navy in London wollte dem Walfänger-Kapitän Richard Spratly eine Ehre erweisen, als es 1881 ein Archipel aus Inseln, Riffen und Felsen nach ihm benannte. Allerdings wäre es authentischer gewesen, hätten die Kartografen Ihrer Majestät den ursprünglichen Namen beibehalten: die Sturm-Inseln. Das Wetter ist in diesen Breiten der Südsee schwer erträglich, und außerdem passt der Name besser zum politischen Klima.

Im Zentrum des Disputs steht eine einfache Frage: Wem gehören Land und See? Die Antwort darauf könnte Bibliotheken füllen. Zwei konkurrierende Rechtsgedanken stoßen aufeinander. In der simplen Variante gehört das Land demjenigen, der es als Erster besetzt und öffentlich einen Anspruch reklamiert hat. Bei den etwa 780 Inseln im Südchinesischen Meer waren das vor allem Briten und Franzosen, aber sie gaben ihre Ansprüche wieder auf.

Es folgten unendlich viele Besitzansprüche, vor allem der Philippinen, Vietnams, Malaysias, Taiwans und Chinas - die je nach historischen Umständen geeint, geteilt, alliiert oder verfeindet auftraten. Weil aber nie jeder Felsbrocken zu jeder Zeit sicher zugeteilt war und vor allem China in den vergangenen Jahrzehnten auch vor neuen Besetzungen nicht zurückschreckte, verschoben sich die Ansprüche. Dazu kommen unterschiedliche historische Deutungen, nicht zu verifizierende Quellen und geradezu absurde Ansprüche, wie etwa die Pekings auf die James-Untiefe, die rund 1500 Kilometer südlich der Insel Hainan liegt. Allerdings befindet sich die Besitzung stets unterhalb der Wasseroberfläche - ganze 22 Meter.

Selbst um einen Felsen in 22 Metern Tiefe wird gerungen

Auch das Völkerrecht konnte die Besitzverhältnisse nicht klären. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat zwei Möglichkeiten: Er könnte nach dem "kritischen Zeitpunkt" suchen. Das ist der Moment in der Geschichte, nach dem im Sinne des Völkerrechts Besetzungen, Verschiebungen oder andere Manipulationen keine Wirkung mehr entfalten. Oder er legt die Regeln der Seerechts-Konvention der Vereinten Nationen von 1982 aus.

Diese Konvention (UNCLOS) teilt das Meer und seine felsigen Bestandteile in Inseln (bewohnbar), Felsen (mit Sandbänken und Riffen oberhalb der Wasserlinie bei Flut) und Erhebungen bei Ebbe. Außerdem kennt sie die 12-Meilen-Zone als territorialer Bestandteil von Staaten an und eine exklusive Wirtschaftszone von 200 Seemeilen. Schließlich hat die Konvention eine Fülle von Definitionen und Rechtsprechungen ausgelöst, die einem Juristen eine Lösung der Inselstreitigkeiten im Südchinesischen Meer aufzeigen könnten.

Die Philippinen haben am 22. Januar 2013 beschlossen, das Ständige Schiedsgericht der Vereinten Nationen anzurufen, um die Sache über das Völkerrecht zu regeln. Fünf Richter des Internationalen Seegerichtshofs in Hamburg sollen ein Urteil fällen, indem sie die Seerechtskonvention auslegen. Allein: China verweigert sich, obwohl es die Konvention unterzeichnet hat.

Peking argumentiert, hier seien Fragen seiner Souveränität berührt, und die würden bilateral mit dem Kläger geklärt. Das Schiedsgericht lässt sich davon aber nicht beeindrucken. Nach seinen Regularien wird weiterverhandelt, auch wenn sich eine Partei dem Streit nicht stellt. China hat bis zum 16. Juni Zeit, seine Stellungnahmen einzureichen. Es ist dies bereits die dritte Frist.

© SZ vom 20.04.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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