Verfassungsreform in der Türkei:Türkei plant offenbar 30 weitere Wahlkampfauftritte in Deutschland

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Mevlüt Çavuşoğlu sprach bereits vor dem türkischen Generalkonsulat in Hamburg. Nun kündigt er zahlreiche weitere Auftritte türkischer Politiker an. (Foto: dpa)
  • Außenminister Çavuşoğlu sagt in einem Fernsehinterview, bis zum umstrittenen Verfassungsreferendum am 16. April seien noch weitere 30 Wahlkampfauftritte in Deutschland geplant.
  • Vom Nazi-Vergleich Erdoğans, der der Bundesregierung entsprechende "Praktiken" vorgeworfen hatte, rückt er nicht ab.
  • Unterdessen wurde bekannt, dass die Auftritte im Ausland offenbar gegen türkisches Recht verstoßen.

Von Mike Szymanski, Istanbul

Die türkische Regierung plant vor dem Verfassungsreferendum am 16. April noch etwa 30 Wahlkampfveranstaltungen in Deutschland. Darüber seien die deutschen Behörden informiert worden, sagte der türkische Außenminister Mevlüt Çavuşoğlu am Donnerstag. Am Freitag etwa wird Sportminister Akif Kilic auf einer privaten Veranstaltung in Köln sprechen, die nicht genehmigt werden muss.

Nachdem die Behörden in Deutschland andere, anmeldepflichtige Auftritte untersagt hatten, sagte Çavuşoğlu: "Was wir von Deutschland erwarten, ist, dass das Land dieses Problem regelt." In einem Fernsehinterview hatte Staatspräsident Erdoğan am späten Mittwochabend ebenfalls angekündigt, im Ausland lebende Türken treffen zu wollen. Die Vorbereitungen liefen.

Die geplanten Treffen fallen in eine Zeit zahlreicher Konflikte zwischen Deutschland und der Türkei. Die verhinderten Wahlkampfauftritte in Deutschland hatten Ankara so sehr erzürnt, dass Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan den Behörden Nazi-Praktiken vorwarf. Obwohl Außenminister Sigmar Gabriel und Kanzlerin Angela Merkel klarmachten, dass diese Vergleiche aufhören müssten, ging Çavuşoğlu laut CNN-Türk erneut darauf ein. Die Deutschen seien blockiert durch den Begriff "Nazi", sagte er. Die aktuelle Regierung habe man nicht als Nazis beschimpft. "Aber ob man will oder nicht, ihre Praktiken erinnern uns an die Praktiken dieser Epoche."

Wahlkampfauftritte im Ausland verstoßen offenbar gegen türkisches Recht

Am Donnerstag wurde bekannt, dass Wahlkampfauftritte im Ausland und in diplomatischen Vertretungen außerhalb der Türkei offenbar sogar gegen das türkische Wahlgesetz verstoßen. Dort heißt es in Artikel 94/A: "Im Ausland und in Vertretungen im Ausland kann kein Wahlkampf betrieben werden."

Der Vertreter der Oppositionspartei CHP in der Wahlkommission, Mehmet Hadimi Yakupoğlu, sagte der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag, die Regierungspartei AKP selbst habe das Gesetz 2008 eingeführt. In dem Gesetz sei aber nicht geregelt, wer dessen Einhaltung kontrolliere und welche Strafen bei Verstößen angewendet würden, sagte Yakupoğlu. "Deshalb besteht es nur als moralische Regel." Die Vorgabe werde von "allen Parteien" missachtet. Nicht nur die AKP, auch die Oppositionsparteien betreiben Wahlkampf im Ausland.

Erdoğan hatte bei dem Interview am Mittwoch die im Ausland lebenden Türken aufgerufen, beim Referendum abzustimmen. Er beklagte, dass es in Deutschland und anderen Ländern Europas "viele Hindernisse" gebe. "Eure Stimmen werden die beste Antwort sein." Er warb im Fernsehen eindringlich für das Präsidialsystem, das viel mehr Machtbefugnisse in den Händen des Präsidenten vereinen würde. Die Türkei werde damit rasch Erfolge vorweisen können, es bringe "Sicherheit und Stabilität". Abermals rückte er bei dem Fernsehauftritt Gegner des Systemwechsels in die Nähe von Terroristen.

© SZ vom 10.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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