Verfahren gegen Wikileaks-Gründer:Assange legt erneut Berufung gegen Auslieferung nach Schweden ein

Die Gerichtsschlacht im Fall Assange geht weiter: Der Wikileaks-Gründer schöpft in Großbritannien alle rechtlichen Mittel gegen seine Auslieferung nach Schweden aus. Nun will er den Obersten Gerichtshof in London anrufen.

Wikileaks-Gründer Julian Assange will beim Obersten Gerichtshof in Großbritannien Berufung gegen seine Auslieferung nach Schweden einlegen. Ein entsprechender Antrag sei an diesem Dienstag eingegangen, bestätigte die Justizstelle in London. In dem Antrag fordern Assanges Anwälte den High Court auf, den Fall an das höchste britische Gericht, den Supreme Court, weiterzureichen, wie ein Justizsprecher der Nachrichtenagentur AFP sagte. Eine Anhörung ist demnach für den 5. Dezember geplant.

Verfahren gegen Wikileaks-Gründer: Wikileaks-Gründer Julian Assange Anfang November nach einer Anhörung in London: Der 40-Jährige hat gegen seine Auslieferung nach Schweden erneut Berufung eingelegt.

Wikileaks-Gründer Julian Assange Anfang November nach einer Anhörung in London: Der 40-Jährige hat gegen seine Auslieferung nach Schweden erneut Berufung eingelegt.

(Foto: AP)

Assange war am 7. Dezember 2010 in Großbritannien festgenommen worden, nachdem er sich der Polizei gestellt hatte. Schweden wirft ihm vor, bei einem Besuch im August desselben Jahres zwei Frauen sexuell misshandelt zu haben - in einem Fall könnte sogar der Straftatbestand der Vergewaltigung erfüllt sein. Der 40-Jährige soll ungeschützten Geschlechtsverkehr mit den beiden Frauen gehabt haben, obwohl diese auf die Benutzung eines Kondoms gedrungen haben wollen.

Assange bestreitet die Taten. Mehrfach hatte er die Vorwürfe als politisch motiviert bezeichnet. Sie seien von Gegnern seiner Geheimnisse aufdeckenden Organisation aufgebracht worden.

Am morgigen Mittwoch wäre die Frist abgelaufen, binnen derer Assange Einspruch gegen seine Überstellung nach Schweden einlegen konnte. Vor zwei Wochen hatte der High Court bereits in zweiter Instanz entschieden, dass eine Auslieferung wegen Verdachts auf Sexualstraftaten rechtens sei. Die Argumentation der Verteidigung, eine Auslieferung sei "ungerecht und ungesetzlich", wies das Gericht zurück.

Zuletzt war in Großbritannien auch spekuliert worden, Assange könne seine Gerichtsschlacht aufgeben, die inzwischen seit fast einem Jahr andauert. Der Independent hatte berichtet, Assange habe bereits eine Stockholmer PR-Agentur angeheuert, die ihm bei einem Verfahren in Schweden zur Seite stehen solle.

Nun muss der High Court binnen einer Woche entscheiden, ob er den Einspruch annimmt und an den Supreme Court weiterleitet. In diesem Fall könnte das bizarre Verfahren um die ungeklärten Sex-Vorwürfe noch Monate dauern. Weist Großbritanniens oberste Instanz die Berufung jedoch zurück, droht Assange bereits im Dezember die Auslieferung nach Schweden.

Was danach passiert, ist völlig offen. Rechtsexperten schließen nicht einmal aus, dass die Vorwürfe in Schweden gar nicht für eine Haftstrafe ausreichen. Andere halten auch mehrere Jahre Gefängnis für möglich.

Eine Reihe von Unterstützern des Internet-Aktivisten hatte im vergangenen Dezember Spenden gesammelt und die hohe Kaution von 240.000 Pfund (damals 288.000 Euro) aufgebracht, um Assange eine weitere Haft zu ersparen. Er muss zwar eine elektronische Fußfessel tragen und sich täglich zu einer bestimmten Zeit bei der Polizei melden - grundsätzlich kann er sich aber frei in Großbritannien bewegen.

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