Tanzverbot am Feiertag:Heidenspaß statt Höllenqual

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In Baden-Württemberg ist Tanzen in Bars und Clubs an mehr Feiertagen verboten als in allen anderen Bundesländern. Die Jungen Liberalen kämpfen für eine Lockerung des Tanzverbots - die CDU hält dagegen.

Karin Prummer

"Weil sehr schwache junge Menschen und nicht Engel tanzen, droht die Gefahr der Sünde." Argumente wie dieses halten sich Jahrhunderte. Wie jetzt in Baden-Württemberg ging es damals um das Tanzverbot; Freiheitsliebende wollten es abschaffen, Kirche und Konservative verteidigten es. Der Satz mit der Sünde wurde 1909 von einer Schweizer Kirchenkanzel gewettert, als die Bürger des Kantons Uri tanzen wollten.

Darf man an "stillen" Feiertagen öffentlich Party machen? Die Jungen Liberalen sagen ja, Konservative und die Kirche sind dagegen. (Foto: dpa)

Natürlich galt das Tanzverbot damals an weit mehr Tagen. Doch noch heute darf in Baden-Württemberg, wo die Jugendorganisation der FDP nun aufbegehrt, an 18 Feiertagen in Clubs und Bars nicht getanzt werden - der Spitzenplatz unter den Bundesländern. Am Gründonnerstag, Karfreitag und am Ersten Weihnachtsfeiertag zum Beispiel ganztags. An Feiertagen wie Allerheiligen von drei bis 24 Uhr.

"Überholt" oder "Schutz vor pausenloser Besinnungslosigkeit"?

"Überholt und nicht mehr zeitgemäß" sei das, teilten die Jungen Liberalen mit. Falsch, konterte am Montag der CDU-Fraktionschef im Landtag, Peter Hauk. In der Landesverfassung sei festgeschrieben, dass christliche Traditionen geschützt werden müssen. Es gebe keinen Grund, etwas zu ändern. "Bei der CDU gehört im Gegensatz zur FDP zur Liberalität auch die Wahrung von Werten." Ein Sprecher des Freiburger Erzbistums sagte, es gehe "um den Schutz der Gesellschaft vor pausenloser Besinnungslosigkeit".

Die Debatte wird regelmäßig in vielen Bundesländern geführt. Tanzverbote gibt es überall. Jedes Land bestimmt die Zahl in ihren Feiertagsgesetzen selbst. In Berlin sind es nur drei Tage im Jahr und auch erst von vier Uhr an. Das katholische Bayern ist strenger: Neun "stille Tage" nennt das Gesetz. Basis ist Artikel 140 Grundgesetz. Der bestimmt, dass weiter gilt, was seit 1919 gilt: Sonn- und Feiertage "bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt".

Bayerische Wirte müssen bis zu 10.000 Euro Strafe zahlen

Der Freistaat Bayern hat seit zwei Jahren die Kontrollen verschärft. Bis zu 10.000 Euro Geldbuße muss ein Wirt zahlen, wenn ihm eine "öffentliche Unterhaltungsveranstaltung" angelastet wird, bei der "der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter nicht gewahrt ist". In Baden-Württemberg sind es 1500 Euro.

Gaststättenverbände sind in Daueropposition, genauso die FDP in vielen Ländern und mit ihnen ein buntes Bündnis von Atheisten und Kirchenkritikern. Biblische Schlüsselbegriffe von Sünde bis zu Himmel und Hölle sind nicht verschwunden. Die Gegner provozieren damit: "Heidenspaß statt Höllenqual", taufte der sogenannte Bund für Geistesfreiheit den "lustvollen Karfreitagstanz", den er einmal in München abhalten wollte. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof urteilte im vergangenen Jahr: Die Party wurde zu Recht verboten.

© SZ vom 11.08.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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