Syrien:Helfer werfen Assad Einsatz von Giftgas vor

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Aktivisten zufolge wurden mehrere Zivilisten in der Provinz Idlib von einer Chlorgasbombe verletzt.

Rettungshelfer und Aktivsten werfen Syriens Regierung erneut den Einsatz von Giftgas vor. Die Rettungsorganisation Weißhelme berichtete am Montag, in der von Rebellen kontrollierten Stadt Sarakib im Nordwesten des Bürgerkriegslandes seien mindestens zwölf Menschen verletzt worden, als sie Chlorgas eingeatmet hätten.

Zugleich kamen Aktivisten zufolge bei einer Serie von Luftangriffen auf Rebellengebiete Dutzende Zivilisten ums Leben. Allein in der von Rebellen gehaltenen Region Ost-Ghuta östlich der Hauptstadt Damaskus seien mindestens 28 Zivilisten getötet worden, darunter zehn Kinder, meldete die in London ansässige Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte. Mehr als 70 Menschen seien verletzt worden.

Ein Hubschrauber habe in Sarakib in der Provinz Idlib am Morgen eine Bombe mit Chlorgas abgeworfen, erklärten die Weißhelme weiter. Ein Krankenhelfer mit dem Namen Nadschar berichtete der Deutschen Presse-Agentur, die Opfer seien mit Atemproblemen behandelt worden. Die Bombe sei nicht explodiert, ein Teil des Chlorgases sei jedoch ausgeströmt. Eine unabhängige Bestätigung für die Angaben gab es zunächst nicht.

In den sozialen Medien kursierten zu den Vorwürfen nur wenige Bilder. Die Weißhelme verbreiteten Fotos, auf denen Menschen mit Sauerstoffmasken behandelt werden. Ein Video des oppositionellen Senders Orient News zeigte Menschen, die mit Wasser abgespritzt werden. Nach Angaben des Kanals handelte es sich dabei um Opfer. In New York wollte sich am Montag der UN-Sicherheitsrat mit dem Einsatz von Chemiewaffen in Syrien befassen.

Syrien war nach einem Giftgasangriff 2013 unter starkem internationalem Druck der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) beigetreten und hatte der Vernichtung seiner Chemiewaffen zugestimmt. Bis heute ist aber unklar, ob Syrien tatsächlich alle Bestände zerstören ließ. Chlorgas fällt nicht unter das Verbot, da es auch für zivile Zwecke eingesetzt werden kann.

© SZ vom 06.02.2018 / DPA - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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