Der CDU-Politiker Heiner Geißler soll im Streit um das Bahnprojekt "Stuttgart 21" als Moderator tätig werden. "Er ist bereit", machte Ministerpräsident Stefan Mappus klar. Letzterer gibt sich in seiner Regierungserklärung versöhnlich - beteuert aber: "Baden-Württemberg braucht Stuttgart 21".
Der baden-württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus hat den früheren CDU-Generalsekretär Heiner Geißler als Vermittler benannt, um die Wogen im Streit um das Bahnprojekt "Stuttgart 21" zu glätten.
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Der CDU-Politiker Heiner Geißler soll im Streit um das Großprojekt Stuttgart 21vermitteln. (© lok)
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Mappus sagte am Mittwoch im Stuttgarter Landtag, er habe Geißler gebeten, alle Seiten an einen Tisch zu bringen. "Ich bin zuversichtlich, dass es einen Weg zur Versöhnung gibt", versicherte der Ministerpräsident.
Geißler genieße hohes Ansehen über die Parteigrenzen hinweg. Der 80-Jährige könne zwischen Gegnern und Befürwortern des Bahnprojekts vermitteln. Er sei erfahren als Schlichter, außerdem stamme Geißler aus Baden-Württemberg und kenne Land und Leute, begründete CDU-Politiker Mappus seine Wahl weiter.
"Er ist bereit", verkündete der Ministerpräsident. "Ich danke ihm, dass er diese schwierige Aufgabe übernimmt". Geißler gilt in der CDU als Querkopf und ist Mitglied der globalisierungskritischen Organisation Attac. Scharfzüngig setzt er sich in Talkshows und seinen Büchern für ein gerechteres Wirtschaftssystem ein. Er ist weiterhin CDU-Mitglied, hat aber auch viele Anhänger in linken Kreisen. Auch als Schlichter in Tarifkonflikten etwa am Bau oder bei der Bahn hat sich Geißler einen Namen gemacht.
Mappus beteuerte: "Unsere Hand bleibt ausgestreckt zum Dialog." Er forderte in der Regierungserklärung "alle Akteure" zur Mitarbeit auf - "wir müssen dafür sorgen, dass bei aller Kritik Menschen nicht mehr zu Schaden kommen. Geben wir uns die Chance, die Atmosphäre zu beruhigen. Lassen Sie uns darüber sprechen, was wir alle dafür tun können."
Zu dem umstrittenen Polizei-Einsatz am vergangenen Donnerstag, bei dem mindestens 130 Menschen verletzt worden waren, sagte Mappus, solche Szenen dürften sich nicht wiederholen. "Der Streit um ein Eisenbahnprojekt darf nicht dazu führen, dass Menschen verletzt werden", sagte der Ministerpräsident. Mappus hatte bereits zuvor einen Teilstopp der Abrissarbeiten angekündigt. So sollen der Südflügel des alten Stuttgarts Bahnhofs vorerst stehen bleiben und zunächst auch keine weiteren Bäume gefällt werden.
Gleichzeitig beteuerte er: "Baden-Württemberg braucht Stuttgart 21".
Erster und einziger Tagesordnungspunkt der Landtagssitzung ist die Regierungserklärung zum Bahnprojekt sowie die Aussprache dazu. Mappus hatte im ZDF-Morgenmagazin angekündigt, den Gegnern des Bahnprojekts "eine Fülle von Vorschlägen zu machen - auch solche, die man nicht ablehnen kann."
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(sueddeutsche.de/dapd/afp/pfau/plin)
Protest gegen dritte Startbahn
Doch eines haben Sie während der Schilderung der juristischen Seite vergessen. Das wirkliche Leben.
Um es kurz zu machen, ich habe jahrelang auf dem Bau gearbeitet, überwiegend bei Kontrollmessarbeiten und Materialzustellung, weiß also, dass Firmen schon eine gewisse Planungssicherheit brauchen. Weiß aber auch, dass gerade der Staat oder große Unternehmen wie Telekom und Bahn mittelständische Unternehmen besonders gerne mit Bezahlen hinhalten, manchmal sogar fast bis zum Ruin. Und diese Mittelständler wehren sich nicht allzu gerne, da sie ja von weiteren Aufträgen abhängig sind, kürzen lieber ihren Mitarbeitern den Lohn oder zahlen eben ihren Mitarbeitern auch drei oder vier Monate später. Oder stellen Billigarbeiter ein. Aufs Vertragsrecht wird da regelrecht ges......
Auf der anderen Seite die Großkonzerne. Man kennt die Herren Staatssekretäre, hat eventuell sogar gemeinsam studiert, die Kinder miteinander verheiratet oder besucht das selbe Edelpuff. Hier läuft natürlich, von Vertragsabschluss bis zur Zahlung einiges anders. Das meinte ich mit dem Rückgrat einer Regierung oder hohen Staatsbeamten. Da gibt es tausend andere Wege, die parallel zu den Gesetzen laufen. Und gerade diese tausend anderen Wege sind das eigentlich Widerliche bei S21. Bei einem solchen Gesamtvolumen, das noch keiner annähernd beziffern kann, über das die Bahn bis heute noch kein Gutachten über den Kosten-Nutzen-Faktor vorgelegt hat, halten alle die Hände auf. Auch unsere Herren Politiker oder deren Ehefrauen oder Kinder oder eben die nette Mutti vom Edelpuff.
Jeder dieser Posten verschwindet in einer großen Gesamtrechnung. Und die wird irgendwann dem Steuerzahler präsentiert.
Mit Ihrem Beispiel haben Sie auch hier sicherlich recht. Bei Ihrem Beispiel geht es jedoch um einen privatrechtlichen Vertrag zwischen lediglich 2 Parteien, dem Autohaus und dem Käufer des Fahrzeuges.
Bei Stuttgart21 und dem Atomausstieg ist jedoch unterm Strich auch die Allgemeinheit, der Bürger betroffen, die zwar nicht Vertragspartner, aber von den Umsetzungen letztenendes betroffen sind. Und hier kommt die von Ihnen angesprochene Moral ins Spiel.
Zitat "Der Vertrag, der den Ausstieg aus der Atomkraft besiegelte, wurde gebrochen, dies ist Fakt und widerspricht der von Ihnen erwähnten Vertragssicherheit."
Gebrochen wurde er nicht, sondern zwischen den Vertragspartnern neu ausgehandelt. Das ist rechtlich zulässig.
Das es hierbei zu einer Wettbewerbsverzerrung gekommen ist, hat mit dem Vertragsrecht grundsätzlich nichts zu tun.
Angenommen Sie und Ihr Nachbar liebäugeln mit dem Kauf eines seltenen Oldtimers, den nur noch einmal gibt auf der Welt, zufällig bei einem Händler in Ihrer Stadt. Sie schliessen mit dem Händler einen Vertrag, dass sie das Fahrzeug in einem Jahr kaufen werden, weil Sie dann das Geld beisammen haben, mit der Klausel, dass der Händler in dieser Zeit den Oldtimer nur an einen anderen Interessenten verkaufen darf, der den Preis sofort bar bezahlen würde, also keine Raten oder Leasing.
Ihr Nachbar weiß von diesem Vertrag und fängt seinerseits an, seinen gesammten Hausstand zu verkaufen um vor Ihnen das Geld innerhalb eines Jahres zusammen zu bekommen, schliesst aber selbst keinen Vertrag mit dem Händler. Nach einem viertel Jahr kommen Sie überraschend zu Geld, gehen zum Händler, einigen sich dort und kaufen das Auto sofort. Das wäre eine Änderung des urprünglichen Vertrages. Ihr Nachbar, der sich darauf verlassen hat, ein Jahr Zeit zu haben, hat dann Pech gehabt, auch wenn er inzwischen sein gesammtes Hab und Gut zu Geld gemacht hat. Er kann sich nicht darauf berufen, dass der urprüngliche Vertrag zwischen Ihnen und dem Händler auf ein Jahr geschlossen war.
Das ist juristische Seite, ob sowas moralisch ist, steht auf einem anderen Blatt.
Die sind höchstwahrscheinlich in der Tat betroffen:
„Wir sind von einem Atomausstieg ausgegangen und haben dementsprechende Investitionsplanungen gemacht“, so der Vorstand der Stadtwerke Darmstadt, Albert Filbert. Dabei hätten die kommunalen Unternehmen verstärkt auf erneuerbare Energien, kurzfristig regelbare Gaskraftwerke und Kraft-Wärme-Kopplung gesetzt. Im Fall einer Laufzeitverlängerung gebe es künftig weniger Anreize für Investoren, in solche modernen und effizienten Anlagen zu investieren. Es sei schlicht zu viel billiger Atomstrom im Netz. Diese Befürchtung belegt der Verband mit einer Studie des Instituts für Ressourcenmanagement der Universität Leipzig, das eine „Wettbewerbsverzerrung“ zugunsten der AKW-Betreiber bestätigt.
Aber wir drehen uns im Kreis. Es geht um Verträge. Der Vertrag, der den Ausstieg aus der Atomkraft besiegelte, wurde gebrochen, dies ist Fakt und widerspricht der von Ihnen erwähnten Vertragssicherheit.
Die Firmen, die sich auf erneuerbare Energien spezialisiert haben, sind wahrscheinlich nicht Vertragspartner beim Atomkompromiss und wer nicht Vertragspartner ist, mit dem kann ich auch nichts brechen.
Die Vertragssicherheit gilt nur für Vertragspartner.
Ob jetzt anderweitig Verträge mit besagten Firmen durch die Verlängerung betroffen sind, das entzieht sich jetzt meiner Kenntnis.
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