Ein Arzt hat unbequemen Schwarzgeld-Ermittlern psychische Störungen attestiert und sie so von ihrer Arbeit ferngehalten. Jetzt wurde er verurteilt.
Das Wort "Skandal" ist eigentlich abgegriffen, weil es inflationär verwendet wird. Und dennoch verwendet der Bundesverwaltungsrichter Dieter Deiseroth diesen Begriff, wenn er über den Fall jener vier hessischen Steuerfahnder spricht, die sich gegen eine Anweisung gesträubt hatten und dann gemobbt wurden.
Ein Arzt hat unbequemen Ermittlern Störungen attestiert und sie von ihren Jobs ferngehalten. (© Archivfoto: dpa)
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Sie wurden mit zweifelhaften Gutachten aus dem Beruf gedrängt. Das Berufsgericht für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Gießen ist nun zu dem Ergebnis gekommen, dass der Verfasser dieser vier Gutachten, der Nervenarzt Thomas H., die Expertisen "nicht entsprechend den fachlichen Anforderungen erstellt" habe. Er bekam einen Verweis und wurde zu einer Geldbuße von 12.000 Euro verurteilt. Der Arzt hatte einigen der Beamten "chronische Anpassungsstörungen" und eine "querulatorische Entwicklung" attestiert. Sie könnten nicht mehr an ihren Arbeitsplatz zurück.
Es ist eine Geschichte wie aus Panama, wo es aus Überlebensgründen für Fahnder ratsam ist, nicht immer alles herausfinden zu wollen. Die Steuer-Geschichte begann 2001: Die erfahrenen Fahnder, die zum "Banken-Team" des Frankfurter Finanzamtes V gehörten und teils auch mit dem Schwarzgeld-Skandal der Hessen-CDU beschäftigt hatten, waren von der Amtsleitung aufgefordert worden, nur dann zu ermitteln, wenn das Volumen verdächtiger Transfers bei einer halben Million Mark oder im Fall von Einzeltransfers bei 300.000 Mark liege.
Die Beamten erhoben Einwände, da kleine Transfers oft zu großen Konten führen. Einige Steuerfahnder in Hessen äußern auch heute noch den Verdacht, die Anweisung habe dem Ziel gedient, Hessen für Firmen attraktiver zu machen. Dieser Vorwurf wurde und wird von der Regierung in Wiesbaden vehement zurückgewiesen.
Die aufmüpfigen vier Beamten wurden zu unterschiedlichen Zeitpunkten versetzt, es gab disziplinarische Ermittlungen, und am Ende wurde die Abteilung zerschlagen. Sie wollten zurück ins Amt. Doch dann kam Dr. H. und stellte fest, dass eine Rückkehr an die Arbeitsstätte "nicht denkbar" sei. Einige der Steuerbeamten sind über all dem Ärger ernsthaft krank geworden.
Nach dem Urteil des Gießener Berufsgerichts kündigte jetzt der hessische Gesundheitsminister Jürgen Banzer (CDU) an, die Frage nach einer neuen Begutachtung oder einer Wiederbeschäftigung der Fahnder stelle sich erst, wenn "das Urteil abschließende Rechtskraft erlangt hat". Das kann dauern.
Immerhin haben im Frühjahr zwei der Steuerfahnder für ihre Arbeit den Whistleblower-Preis 2009 erhalten. Die "fachärztlichen Gutachten" des Dr. H., schrieb Richter Deiseroth, der in der Jury saß, jüngst in einer Studie über "Whistleblower und Beamtenrecht" seien "Belege flagranter Verletzungen der ärztlichen Sorgfaltspflichten". Sie seien "eine Schande für den betroffenen Berufsstand".
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(SZ vom 19.11.2009/jab)
Kapitalabzug aus Südeuropa
Es ist ja nichts Neues, daß unsere Demokratie von den Herrschenden mißbraucht, verbogen und ausgenutzt wird. Das enge Geflecht von Politikern und Konzernen ist ja hinlänglich bewiesen. Wenn ein Staatsanwalt oder Richter den kriminellen Machenschaften
der "Verfilzten" zu nahe kommt, wird er versetzt. Das nun auch schon Ärzte Zweckgutachten erstellen, verwundert mich nicht. Das erschreckende daran ist die Tatsache, daß sich Menschen mit wenig Geld kaum gegen solche Zweckgutachten wehren können. Die Steuerfahnder wurden "nur" in den Ruhestand versetzt. Was aber passiert mit Arbeitern und Angestellten? Sie werden gefeuert und landen bei Hartz IV.
Noch schlimmer ist die Situation bei der Verurteilung von Straftätern. Welcher Straftäter hat das Geld ein Gutachten eines Psychaters mit einem Gegengutachten zu Fall zu bringen. Der kleine Betrüger nicht, der reiche auf alle Fälle. Ich möchte nicht wissen, wie viele Straftäter auf Grund des Gewichts eines Gutachtens verurteilt werden?
Etwas spät und äußerst dürftig, diese Beitrag der SZ. Wer mehr, genauere und tiefergehende Informationen hierzu will, kann sich bei der Frankfurter Rundschau "schlau" machen. Eigentlich müßte dieser Skandal nicht nur ein "Rauschen" im deutschen Blätterwald entfachen, sondern einen riesigen Sturm. Ist doch ebenfalls der "eiserne Hans" Eichel als Bundefinanzminister betroffen, da er hier durch Untätigkeit "glänzte". Durch diesen "Skandal" sind der Bundesrepublik Steurn und Steuerstrafen in Höhe von mehreren Millionen entgangen - mit Wissen und Duldung der Finanzbehörden, Ministern und MP Roland Koch in Hessen.
....ein paar deutliche Worte hinsichtlich Korruption (....was war es denn nun Kampf gegen....?
oder Unterstützung zur.... ? ) zu übermitteln und der kommt aus der Bananen Republik Deutschland !
Panama ist eben überall !
"Psychiater Dr. med. Thomas Holzmann" heißt der Gutachter, jetzt stimmt's aber ganz genau.
selbstaendig
@ fassungslos 20.11.2009 13:55:40 :
"""" 1.) der H. ist kein Arzt. """""
Unsinn, "der H." ist der Psychiater Dr. med. Thomas Holzman gewesen, also ein Arzt.
selbstaendig
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