Rederecht im Bundestag:Fraktionen planen Maulkorb für Abgeordnete

Mit neuen Regeln für den Bundestag wollen Union, SPD und FDP das Rederecht der Parlamentarier einschränken. Informationen der "Süddeutschen Zeitung" zufolge sollen in Zukunft nur noch von der Fraktion aufgestellte Redner zu Wort kommen. Vertretern abweichender Meinungen wird die Wortmeldung damit erschwert - Kritiker bemängeln eine Aushöhlung der Glaubwürdigkeit.

Heribert Prantl

Das Rederecht der Abgeordneten im Bundestag soll eingeschränkt und noch stärker als bisher von den Fraktionen kontrolliert werden: Der Süddeutschen Zeitung liegt der einschlägige Entwurf des Sekretariats des Geschäftsordnungsausschusses vor, der nun den Fraktionen zugeleitet wird; am 26. April soll im Plenum darüber abgestimmt werden. Er stützt sich auf die Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP; Grüne und Linke haben im Geschäftsordnungsausschuss dagegen gestimmt.

Mit den neuen Regeln soll der Parlamentspräsident verpflichtet werden, das Wort nur mehr den von der Fraktion eingeteilten Rednern zu erteilen. Andere Abgeordnete darf er nur ganz ausnahmsweise und nur noch drei Minuten lang reden lassen - auch dies nur "im Benehmen mit den Fraktionen".

Diese Formulierung verlangt zwar keine ausdrückliche Zustimmung der Fraktionen (die wahrscheinlich regelmäßig nicht erteilt würde). Der Bundestagspräsident soll sich aber nicht nur mit der Fraktion des Abgeordneten verständigen, den er abweichend von der Nominierung reden lassen will. Er soll auch alle anderen Fraktionen informieren und ihre Stellungnahmen einholen. Und er muss allen Fraktionen nicht nur die geplante Worterteilung, "sondern auch die konkrete Platzierung in der Rednerfolge" mitteilen.

Diese neue Geschäftsordnung soll es offensichtlich dem Bundestagspräsidenten besonders schwer machen, Vertreter abweichender Meinungen überhaupt zu Wort kommen zu lassen: Das ihm auferlegte Procedere ist kompliziert. Es soll auf diese Art und Weise verhindert werden, dass noch öfter passiert, was Norbert Lammert bei der Abstimmung über die Euro-Rettung gestattete: Er hatte die Abgeordneten Klaus-Peter Willsch (CDU) und Frank Schäffler (FDP) reden lassen, die von ihrer Fraktion abweichende Meinungen vertraten.

Lammert wollte, das sich so die kontroverse öffentliche Debatte auch im Parlament widerspiegele. Die Fraktionschefs hatten protestiert, der Ältestenrat erteilte Lammert eine Rüge. Die Änderung der Geschäftsordnung ist nun ein Mittel, um den Bundestagspräsidenten nachhaltig zu disziplinieren.

In der Praxis ist es seit langem so, dass die Fraktionsgeschäftsführer festlegen, wer als Redner zum Zug kommt. Der Bundestagspräsident bekommt fertige Rednerlisten. Dabei soll es nun, durch die neue Geschäftsordnung zementiert, strikt bleiben. Eine Verpflichtung der Abgeordneten, sich der Mehrheitsmeinung der Fraktion anzuschließen, gibt es freilich nicht. Im Grundgesetz sind die Fraktionen nicht einmal erwähnt.

Des Weiteren sehen die Änderungen vor, dass das Recht, "Erklärungen zur Abstimmung" abzugeben, beschnitten wird. Bisher darf jeder Parlamentarier ein Votum vor einer abschließenden Abstimmung fünf Minuten lang begründen. Künftig soll er nur noch eine knappe schriftliche Erklärung abgeben können. Nur ausnahmsweise darf ihm der Bundestagspräsident das Wort für eine mündliche Erklärung erteilen - für maximal drei Minuten.

Damit wird der Bundestag vollends zu einem Operationsfeld der Fraktionsmeinungen. Der frühere Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch warnte vor der Aushöhlung der Glaubwürdigkeit des Bundestags. Dieser sei kein "Kongress der Fraktionen, sondern Versammlung der Abgeordneten", sagte er der SZ.

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