Reaktionen auf Entscheidung in Karlsruhe:"Ein guter Tag"

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Nach der Karlsruher Entscheidung zum EU-Reformvertrag zeigt sich Bundeskanzlerin Merkel erleichtert. Außenminister Steinmeier geht davon aus, dass Deutschland noch in diesem Jahr den Lissabon-Vertrag ratifiziert.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich erleichtert über die grundsätzliche Zustimmung des Bundesverfassungsgerichts zum EU-Reformvertrag geäußert. "Der Vertrag von Lissabon hat eine weitere wichtige Hürde genommen", sagte Merkel.

Deutsche Abgeordnete des EU-Parlaments sehen die demokratische Kontrolle gestärkt. (Foto: Foto: dpa)

Die Richter hätten den Gesetzgebern jetzt den Auftrag erteilt, die Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat zu verbessern. Sie sei sehr froh, dass die Fraktionen im Bundestag dies in dieser Legislaturperiode noch umsetzen wollten. So könnten noch vor der Bundestagswahl die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Ratifikationsurkunde zu hinterlegen. "Ein guter Tag für den Lissaboner Vertrag", resümierte Merkel.

"Es liegt in unserer Hand"

Außenminister Frank-Walter Steinmeier, der in Karlsruhe als Vertreter der Bundesregierung die Entscheidung entgegennahm, begrüßte den Richterspruch. Der Lissabon-Vertrag müsse nicht neu verhandelt werden. "Ich freue mich über die Klarheit, die das Bundesverfassungsgericht heute hergestellt hat", sagte Steinmeier.

Das oberste Gericht hat allerdings Nachbesserungen zur Auflage gemacht. Steinmeier geht nach eigenen Worten davon aus, dass Deutschland trotzdem noch in diesem Jahr den Vertrag ratifiziert: "Es liegt in unserer Hand", sagte er. Zwar müsse zuvor das Begleitgesetz zur parlamentarischen Beteiligung angepasst werden, doch "das wird fristgerecht geschehen".

Auch EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso erwartet, dass Deutschland nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Ratifizierung des EU-Reformvertrags bald abschließen wird. "Ich bin zuversichtlich, dass das Gericht mit diesem Urteil den Weg für den raschen Abschluss der deutschen Ratifizierung des Vertrags von Lissabon geebnet hat, und ich begrüße die in diesem Sinne bereits geäußerte Absicht deutscher Gesetzgeber", erklärte er.

"Unheilige Allianz des Nationalismus" gescheitert

Grünen-Spitzenkandidat Jürgen Trittin betonte, der Weg für den Vertrag sei im Grundsatz frei. Gut sei auch, dass die Beteiligungsrechte des Bundestages durch die von den Richtern geforderten Nachbesserungen an den Begleitgesetzen weiter gestärkt werden. Mit Blick auf Linke-Parteichef Oskar Lafontaine sowie den CSU-Politiker und Kläger in Karlsruhe, Peter Gauweiler, fügte Trittin hinzu: "Die unheilige Allianz des Nationalismus zwischen Gauweiler und Lafontaine ist mit diesem Urteil gescheitert."

Allerdings sieht sich auch der Kläger Gauweiler bestätigt. Mit dem Urteil sei der Idee eines "Europa der Vaterländer" Rechnung getragen worden. "Das Volk ist massiv gestärkt worden", sagte er.

Auch SPD-Europaabgeordnete Martin Schulz begrüßte die "wichtige Entscheidung" aus Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht habe unterstrichen, dass der Lissabon-Vertrag verfassungskonform ist", sagte Schulz zu sueddeutsche.de. "Die Entscheidung stärkt im Prinzip unsere Arbeit als EU-Parlamentarier, denn sie zwingt die nationale Regierung, stärker zu begründen, warum sie wie in Brüssel handelt."

Auch nach Ansicht des SPD-Europaabgeordneten Jo Leinen stärkt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts "die demokratische Kontrolle der Europapolitik". Die von Karlsruhe geforderte Verbesserung der Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat sei "ein weiterer Schritt hin zu einem Europa der Bürgerinnen und Bürger", erklärte der Vorsitzende des Verfassungsausschusses im EU-Parlament.

Leinen betonte, Vorwürfe einer "Entstaatlichung" der Bundesrepublik durch den Reformvertrag von Lissabon seien vom Bundesverfassungsgericht entkräftet worden. "Die Europa-Gegner in Irland, Polen oder der Tschechischen Republik finden in dem Karlsruher Urteil keinen Nährboden für eine weitere Blockade des Lissabon-Vertrags", fügte der Europaparlamentarier hinzu.

Angelika Schwall-Düren, für Europapolitik zuständige SPD-Fraktionsvize, sagte sueddeutsche.de, das Urteil spiegele ihre Erwartungen wieder. Das Gericht habe den Vertrag von Lissabon nicht in Frage gestellt, stellte sie fest. Die SPD sei immer der Auffassung gewesen, dass der Vertrag "mit dem Grundgesetz in Einklang steht". Wenn dem Gesetzgeber nun auferlegt werde, "die Rechte des Parlamentes noch weiter zu stärken, können wir das nur erfreut zur Kenntnis zu nehmen."

Das Gesetzgebungsverfahrung für die Neufassung des von Karlsruhe beanstandeten Begleitgesetzes zum EU-Reform-Vertrag soll bis zum 8. September abgeschlossen sein. Größere Schwierigkeiten sieht Schwall-Düren nicht, auch wenn hier die Interessen der Parlamentarier auf die der Regierung prallen könnten. Auch die Regierung habe "das allergrößte Interesse, dass die Ratifizierung zügig abgeschlossen wird". Sie gehe davon aus, "dass es zu einer guten Zusammenarbeit zwischen Parlament und Regierung kommt".

Die Europaabgeordneten Werner Langen (CDU) und Markus Ferber (CSU) haben eine rasche Umsetzung des Karlsruher Urteils zum EU-Reformvertrag gefordert. Nun sei der deutsche Gesetzgeber gefragt, erklärten die Politiker. Der Bundestag müsse jetzt rasch ein Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle verabschieden und so eine baldige Ratifizierung des Reformvertrags von Lissabon ermöglichen.

Langen und Ferber wiesen darauf hin, dass der vom Bundesverfassungsgericht geforderte Ausbau der parlamentarischen Kontrolle überhaupt erst dank des Vertrags von Lissabon möglich sei. Er gebe den nationalen Parlamenten erstmals ein Mitspracherecht bei EU-Gesetzgebungsvorhaben.

EU hält an Zeitplan fest

Die Fraktionen von Union und SPD würden das Gesetzgebungsverfahren noch in der Sommerpause in Angriff nehmen, kündigte der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Norbert Röttgen, an. Dabei werde die Koalition auch frühzeitig auf die Opposition zugehen, um das Gesetz auf eine möglichst breite Basis zu stellen. Auch SPD-Fraktionschef Peter Struck bot der Opposition die Mitarbeit bei dem Gesetzesvorhaben an.

Die EU hält nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts an ihrem Zeitplan für die noch ausstehende Billigung der neuen Rechtsbasis fest. Das sagte der schwedische Außenminister Carl Bildt. Das Szenario für die kommenden Monate werde sich nicht ändern.

Der EU-Gipfel hatte im Juni Garantien für Irland beschlossen, damit die Iren Anfang Oktober neu über den umstrittenen Vertrag abstimmen können. Nach dem Zeitplan der EU soll der neue Vertrag, der die EU transparenter und demokratischer machen soll, möglichst bis Jahresende in Kraft treten. Schweden übernimmt von diesem Mittwoch an die laufenden EU-Amtsgeschäfte.

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