Spekulationen um Juncker-Warnung
Die stellvertretende Regierungssprecher Georg Streiter dementiert einen Bericht, wonach Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker sich am Rande des CSU-Parteitags vor gut einer Woche bei Kanzlerin Angela Merkel darüber beschwert haben soll, dass der Gesetzentwurf von Verkehrsminister Alexander Dobrindt gegen europäisches Recht verstoße. "Diese Meldung ist falsch", so der Regierungssprecher. Zu möglichen inhaltlichen Meinungsverschiedenheiten zwischen Merkel und Juncker über die Maut für Ausländer sagte Streiter nichts.
Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung hatte berichtet, dass Juncker Deutschland mit einem Vertragsverletzungsverfahren gedroht habe. Merkel soll daraufhin Dobrindt aufgefordert haben, die offenen Fragen mit EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc zu klären. Auch eine solche Aufforderung gab es laut Dobrindt nie.
EU-Kommission als Hüterin der Europäischen Verträge
Als Hüterin der Europäischen Verträge ist die EU-Kommission verpflichtet, sich mit nationalen Gesetzen zu beschäftigen, um mögliche Verstöße gegen europäisches Recht feststellen zu können. Ein Vertragsverletzungsverfahren wird dann eingeleitet, wenn nationales Recht gegen EU-Recht verstößt.
Im vorliegenden Fall stößt sich die EU-Kommission schon seit langem daran, dass Deutschland mit der geplanten Pkw-Maut nur Ausländer wirksam belasten will, weil Inländer die Gebühr über eine niedrigere Kfz-Steuer verrechnet bekommen. Die Abgabe ist ein wichtiges Vorhaben der CSU, die mit dem Thema im vergangenen Jahr auch Wahlkampf gemacht hat.