Ein Jahr nach dem Luftangriff auf Tanklaster nahe Kundus haben die meisten Opferfamilien Geld vom deutschen Staat bekommen. Dem Opferanwalt Popal reicht das nicht. Doch spielt ausgerechnet er die seltsamste Rolle in dem Fall.
Inzwischen laufen die Verhandlungen zwischen dem Opferanwalt Karim Popal und dem Verteidigungsministerium wieder - vergangenen Donnerstag gab es ein Treffen, kommenden Montag soll es ein weiteres geben. Die Fragen, um die es sich dreht, sind aber nach wie vor dieselben: Es geht darum, ob und wie die Hinterbliebenen der Opfer des Bombenangriffs von Kundus am 4. September 2009 entschädigt werden können.
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Zerstörter Tanklaster nahe Kundus (Archivbild): Noch immer ist unklar, welche der Opfer Zivilisten waren und somit Anspruch auf eine Entschädigung haben. (© AP)
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Damals haben auf deutschen Befehl US-Kampfflugzeuge zwei Tanklaster in die Luft gejagt und mehr als 140 Menschen getötet. Genauer lässt sich die Opferzahl bis heute nicht angeben.
Seitdem recherchiert der Bremer Anwalt Popal auf eigene Faust und Rechnung, welche der Opfer Zivilisten waren und somit Anspruch auf eine Entschädigung haben. Mehrfach ist er nach Afghanistan gereist, hat mit Hinterbliebenen gesprochen, sich Vollmachten geben lassen, mit denen er der Bundesregierung als Opferanwalt entgegentreten kann. Er hat auch ein Rechercheteam zusammengestellt, das ungeklärten Fragen nachgeht.
Nach seinen Ermittlungen hat der Bombenangriff 137 zivile Opfer gefordert, 113 Tote habe er dokumentieren können. Darüber hinaus gebe es sieben Verletzte und 20 vermisste Personen.
Das Bundesverteidigungsministerium will sich auf diese Zahlen aber nicht verlassen. Es geht von 102 zivilen Toten aus und beruft sich dabei auf die afghanische Menschenrechtskommission, die von den einen als unabhängig bezeichnet, von Anwalt Popal jedoch als verlängerter Arm einer korrupten Regierung dargestellt wird.
Den Familien der Hinterbliebenen hat das Ministerium auf Grundlage dieser Zahlen inzwischen eine Unterstützungszahlung zukommen lassen - der Wort "Entschädigung" wird im Sprachgebrauch der Ministeriellen betont vermieden. 5000 Dollar seien bisher jeweils an 85 von 92 betroffenen Familien ausgezahlt worden. Von sieben Familien sei das Geld noch nicht abgerufen worden oder ein Ansprechpartner konnte nicht ausfindig gemacht werden.
Popal hält diesen Betrag für viel zu gering. Wenn schon Entschädigung, dann in der Höhe, wie sie auch in anderen Fällen gezahlt worden sei, forderte er an diesem Donnerstag in Berlin. Er hält 33.000 Dollar für angemessen. Zudem wirft er der Bundesregierung vor, nicht genau darauf geachtet zu haben, wem das Geld gegeben wurde. Zum Teil hätten Witwen und Waisen keinen Cent gesehen, weil ominöse Schwiegerväter mit dem Geld untergetaucht seien.
Im Bundesverteidigungsministerium wird nicht abgestritten, dass es solche Einzelfälle gab. Allerdings sei das nicht zu verhindern, wenn so ein Schwiegervater mit der beglaubigten Vollmacht der betroffenen Familie komme, um das Geld in Empfang zu nehmen.
Der Gesprächsfaden ist wieder aufgenommen
Popal will jetzt weiter für eine wesentliche höhere Entschädigung streiten. Doch in der Zwischenzeit sind Zweifel aufgekommen, ob Popal der richtige Gesprächspartner ist. Er soll mit Anwälten zusammengearbeitet haben, die sich Mandanten regelrecht beschaffen, um hinterher ein ordentliches Honorar für sich herauszuholen. Nach einem Bericht des ARD-Magazins Report Mainz soll er vorsichtig ausgedrückt recht offensiv Hinterbliebene und Opfer dazu bewegt haben, sich ihn als Anwalt zu nehmen.
Dabei sei sein Ziel nicht gewesen, möglichst viel Geld für die Opfer herauszuschlagen, sondern Hilfsprojekte vom Bund finanziert zu bekommen, mit denen den Hinterbliebenen Hilfe zur Selbsthilfe ermöglicht werden könnte.
Im Bundesverteidigungsministerium wurde diese Idee nach Rücksprache mit dem Auswärtigen Amt allerdings bald mit Verweis auf die Sicherheitslage verworfen. Die Taliban, so die Überlegung, hätten sicher versucht, jedes Entschädigungsprojekt massiv zu sabotieren.
Popal leitet die Verhandlungen mit dem Bund inzwischen nicht mehr selbst. Er hat die renommierte Berliner Anwaltskanzlei Geulen und Klinger beauftragt, in seinem Namen mit dem Ministerium zu reden. Ob am Ende über die bislang gezahlten 5000 Dollar hinaus noch etwas mehr Geld an die Hinterbliebenen gezahlt wird, bleibt abzuwarten. Dass der zwischenzeitlich auch wegen der Vorwürfe gegen Popal unterbrochene Gesprächsfaden wieder aufgenommen wurde, kann den Betroffenen aber Hoffnung machen.
Denn trotz aller Zweifel an der Person Popal: Dass er Opfer und Hinterbliebene vertritt, ist unstrittig. Und dass nicht in allen Fällen 5000 Dollar reichen, um den Verlust das Familienernährers auszugleichen oder teure Operationen zu bezahlen, wird auch im Verteidigungsministerium durchaus wahrgenommen.
Sinti und Roma als Nachbarn? Bloß nicht, sagen zwei von drei Deutschen. Über Menschen, die im eigenen Land Fremde sind. Seite Drei. Jetzt lesen ...
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(sueddeutsche.de/gba)
Amok-Alarm in Memmingen
Wenn schon geglaubt wird, da wären Entschädigungszahlungen angebracht, dann
sollte man auch mal klarmachen, was eine Verletzung der Aufsichtspflicht ist und
was es soll, mit Kindern in der Nacht Beutezüge zu gestohlenen LKWs zu unternehmen.. Und die NATO soll dann wissen, wer ist Terrorist und wer ein ziviler Ganove.
Das ganze ist ein absurdes Theater.
das hier "sk8erBLN Diesen Kommentar können wir leider nicht veröffentlichen.
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und gleich mehrfach kommt daher dass ihre grandiose forensoftware so toll funktioniert, ich habe den hinweis wegen des rassistischen kommentares des mitforisten hermann2009 ganze 6 x abschicken müssen bis er endlich erschien.
weas an meinem beitrag zensurwürdig war ist zudem schleierhaft? Darf man dem user nicht mitteilen dass er sich freuen kann wenn der besagte anwalt seinen post nicht entdeckt?
Das wird sich vermutlich kaum beweisen lassen.
Was sich allerdings gut beweisen lässt und auch definitiv konsequenzen hätte habrn müssen ist das oberst klein ganz offensichtlich kein genaues um nicht zu sagen gar kein konkretes lagebild der situation hatte. DESHALB alleine schon war der befehl mehr als fragwürdig. Hinzu kommt was der forist phaeno schon schrieb:
2. die gesteuerte Justiz die trotz vorliegender Dokumente mit Hinweisen auf Verstösse gegen Vorschriften das Verbrechen nicht ahnden
und das ist
3. das Verteidigungsministerium. Dort wird zwar anerkannt, dass die Summe zu niedig ist, aber...? Wie immer, nichts tun ist angesagt.
Es ist doch ganz klar, dass der Angriff unnötig war und von der Vergeltungsgier eines Obersten gesteuert.
Bei der Bundeswehr gibt es aber anscheinend niemanden, der auch nur nahezu etwas Ähnliches äußern würde. Sie machen ja alle ihren gefährlichen Job.
Dort gibt es ja nur tapfere Haudegen im Feld und am Schreibtisch aber in Bezug auf Moral sind es nur klägliche Jammerlappen.
Und nun wird natürlich systematisch abgelenkt auf den Rechtsanwalt. Das nennt man Tarnen und Täuschen - steht aber so nicht im BW-Handbuch.
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