Die US-Waffenlobby hat vor dem obersten Gericht einen entscheidenden Sieg errungen. Das Urteil ist eine Tragödie für Amerika, wo 13.000 Menschen im Jahr erschossen werden. Eine Zahl wie aus einem Kriegsgebiet - sie wird steigen.
James Taylor, 23 Jahre alt, schwarz, ist tot, erschossen. DuJuan Johnson, 29 Jahre alt, schwarz, ist tot, erschossen. Deante Coleman, 17, schwarz, erschossen. Divai Serna, 20, weiß, erschossen. Larry Johnson, 25, schwarz, erschossen. Olayinka Ibitoye Jr., 17, schwarz, erschossen. Sechs junge Männer, alle wurden zwischen Montag und Donnerstag vergangener Woche in Chicago von Kugeln niedergestreckt, sechs Mordopfer von mehr als 200, die die Stadt dieses Jahr bereits zu beklagen hat. Und sechs von knapp 13.000 Amerikanern, die jedes Jahr erschossen werden - eine unvorstellbar hohe Zahl, eine Zahl wie aus einem Kriegsgebiet, und eine Zahl, die nach der Entscheidung des Obersten Gerichts in Washington, wonach das Waffenverbot der Stadt Chicago verfassungswidrig ist, noch steigen wird.
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Die US-Waffenlobby hat vor dem Supreme Court einen entscheidenden Sieg errungen. (© dpa)
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Mit dem Urteil hat der Supreme Court der Waffenlobby zu einem entscheidenden Sieg verholfen. Die fünf konservativen Richter bestätigen darin, dass ihrer Ansicht nach der Zweite Zusatzartikel der US-Verfassung jedem Bürger das Recht gibt, eine Waffe zur Selbstverteidigung zu besitzen. Das bedeutet: Bundesstaaten und Gemeinden dürfen den Besitz und das Tragen von Waffen künftig allenfalls sehr vorsichtig beschränken, etwa in Schulen oder öffentlichen Gebäuden. Umfassende Waffenverbote, wie es sie derzeit noch in vielen amerikanischen Städten gibt, können nun vor Gerichten angefochten werden und werden aller Voraussicht nach kippen.
Für Amerika ist diese weltfremde Auslegung der Verfassung, der die vier liberalen Richter am Supreme Court ausdrücklich widersprachen, eine Tragödie. Es ist ein Urteil, das Leben kosten wird. Der Zweite Zusatzartikel stammt aus dem Jahr 1791 - einer Zeit, als die jungen Vereinigten Staaten sich gerade die Unabhängigkeit von der britischen Krone erkämpft hatten, als Waffenbesitz bedeutete, eine einschüssige Flinte in der Blockhütte liegen zu haben, um sich notfalls gegen Rotröcke, Indianer und Bären wehren zu können. Heute bedeutet Waffenbesitz in Amerika, dass jugendliche Drogendealer sich inmitten von Wohnvierteln mit Schnellfeuergewehren bekriegen. Oft genug sterben dabei nicht nur die jungen Desperados, sondern auch spielende Kinder in Vorgärten und Großmütter in Schaukelstühlen, die ins Kreuzfeuer geraten.
So deprimierend wie die Entscheidung des Gerichts ist das Wegducken von Präsident Barack Obama. Der Staatschef begann seine politische Karriere einst in den Slums der South Side von Chicago, er weiß sehr wohl, welchen Blutzoll die laxen Waffengesetze vor allem in den armen, schwarzen Stadtvierteln fordern. Doch der Präsident hat früh beschlossen, sich aus dem ideologisch hochbrisanten Kampf um den Waffenbesitz herauszuhalten. Taktisch gesehen mag das clever sein, denn gun control ist kein Thema, mit dem man in Amerika Wahlen gewinnt. Moralisch ist Obamas Verhalten hingegen feige.
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(SZ vom 30.06.2010)
Führungsstreit bei der Linken
Die Meinungsfreiheit unseres Grundgesetzes ist ein hohes Gut, welches man nicht leichtfertig mit den Füßen treten sollte. Von daher billige ich auch Herrn Wetzel seine eigene Meinung zu. Allerdings frage ich mich nach mehrfachem Lesens dieses Kommentars, was will er uns denn sagen?
Nicht nur, dass er die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika nicht kennt. Nein er verwechselt auch den Legalbesitz von Schusswaffen mit dem Besitz von illegalen Waffen und kennt nicht den Unterschied zwischen Besitz und Führen von Schusswaffen. Die Behauptung, dass dieser Richterspruch Leben kosten wird, halte ich schlichtweg nur für Dreist, den Beweiß für eine solche Behauptung erbringt der Verfasser leider nicht.
Die Verfassung der Vereinigten Staaten sieht den Waffenbesitz für seine unbescholtenen Bürger im besagten zweiten Zusatzartikel vor. Selbstverständlich darf man davon halten was man mag, dies sei jedem unbenommen. Wenn aber staatliche Einrichtungen dazu übergehen per Dekret die Verfassung auszuhebeln, darf man sich nicht wundern, wenn Bürger ihre Rechte einklagen.
Ein Prozedere, welches auch hie rnicht unbekannt sein dürfte, genügend Gesetze der Bundesrepublik werden durch das Bundesverfassungsgericht auf seine Rechtmäßigkeit geprüft und in gar nicht so seltenen Fällen zurück verwiesen. Welch Wunder! Nichts anderes geschah in diesem Prozeß.
Die weitere Behauptung "Heute bedeutet Waffenbesitz in Amerika, dass jugendliche Drogendealer sich inmitten von Schnellfeuergewehren bekriegen" möchte ich gar nicht in Abrede stellen. Allerdings wird hierbei eine Kleinigkeit "vergessen". In solchen, wie auch in den anderen zitierten Fällen, handelt es sich um illegalen Waffenbesitz von Kriminellen.
Allerdings haben nicht die geklagt, sondern unbescholtene Bürger.
Ferner ging es in diesem Richterspruch nicht nur um den legalen Besitz, sondern darum, dass unbescholtene Bürger auf Antrag Schusswaffen zur Selbstverteidigung führen dürfen.
Auch entsprechende Studien in den USA belegen eindeutig, dass der legale Besitz von Feuerwaffen, bzw. das erlaubte Führen von Feuerwaffen nicht zu einem Anstieg der Kriminalität geführt haben. Der Vollständigkeit sei auch darauf hingewiesen, dass es Studien gibt, die nicht zwingend zum selben Schluss kommen, wie z.B. Prof. John R. Lott, Jr. (More Guns, Less Crime). Z.b. die amerikanischen Professoren Ludwig und Alschuler oder Donohue kommen zu anderen Ansichten. Diese stellten bei Ihren Unte
Die von Ihnen benannten Beispiel in den Strassen Chicagos erschossener Menschen sollen ein Beispiel dafür liefern, dass Waffen Menschen töten ?
In den 50 Bundesstaaten der USA (alle regulieren den Waffenbesitz höchst unterschiedlich, deshalb gibt es kein "amerikanisches Waffenrecht") wurden seit einigen Jahren die Vorschriften zum verdeckten Tragen von Waffen (ccw, bzw. ccl) in diversen Bundesstaaten gelockert. In Florida und Washington verzeichnete man daraufhin deutliche Rückgänge, insbesondere bei gewalttätigen Straftaten wie Raub, Vergewaltigung, Mord und Autoraub, ein gerade in Florida besonders "beliebtes" Delikt. Eine Umfrage des Kriminologen Lott ergab zudem sechsstellige Zahlen von Vorfällen, wonach Bürger durch den Einsatz einer Schußwaffe, ohne dass damit tatsächlich geschossen wurde, Straftaten verhindern konnten.
Sicherlich ist jedes "Opfer" einer Schußwaffe bedauerlich. Dort aber, wo dieses "Opfer" selbst vorher der Straftäter war, hält sich zumindest mein Bedauern in Grenzen. Zudem sind die Ausgangssituationen in den USA und in Europa definitiv nicht vergleichbar. Statistiken übertragen zu wollen, scheitert an gänzlich anderen Grundvoraussetzungen sozialer, gesellschaftlicher und rechtlicher Art.
Den (nicht existenten) amerikanischen "John Wayne" als Lehrstück oder abschreckendes Beispiel für eine deutsche Gesetzgebung herzuholen, ist ein vollkommen untauglicher Versuch und offenbart zudem grobe Unkenntnis der tatsächlichen "amerikanischen Verhältnisse". Der Autor reiht sich da kritik- und recherchelos in eine mittlerweile langweilig werdende Phrasierung des amerikanischen Cowboys ein.
Schade, SZ ... nur die eigenen Vorurteile zu lesen, da kann ich auch die B-Zeitung kaufen.
Viele Grüße,
M. König
Das ist wieder einmal ein Beispiel dafür wie weit Recherchen unserer Journalisten gehen!
Wenn man sich die Kriminalstatistik der Stadt Washington anschaut, die bis vor drei Jahren die Mordhauptstadt in den USA war, zeigt sich das Gegenteil was hier von dem Schreiber behauptet wird.
Seit drei jahren dürfen Bürger in Washington wieder Waffen führen, seitdem gehen Verbrechen in den einzelnen Bereichen bis zu 48% zurück (z.B. Vergewaltigung).
Es reicht schon aus, das der Verbrecher annehmen muss ein potentielles Opfer könnte eine Waffe haben um Verbrechen zu verhindern. Wenn der mündige Bürger entwaffnet und wehrlos ist tun sich Gewalttäter leicht.
Ein anderes Beispiel ist unser Nachbarstaat Tschechien, dort bekommt jeder erwachsene, unbescholtene Bürger ohne grössere Probleme einen Waffenschein, d.H. er darf seine Waffe auch führen, also in der Öffentlichkeit geladen und zugriffsbereit tragen, ganz im Gegensatz zu deutschen Sportschützen und Jägern die Waffen und Munition ungeladen und getrennt voneinander im verschlossenen Behältnis transportieren müssen!
Eine Waffenbesitzkarte ist gar nicht so leicht bei uns zu bekommen wie immer behauptet wird. Fällt es dem Sportschützen auch noch ein vorsintflutliche Vorderladerwaffen schiessen zu wollen muß er auch noch eine Prüfung nach dem Sprengstoffgesetz ablegen. Allein für die Überprüfung zur Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Teilnahme am Lehrgang wird von 5 Dienststellen ( BKA, Verfassungsschutz, staatsanwaltliches Führungszeugnis, örtliche Polizeidienststelle, VZR Flensburg..) überprüft.
Erik Fridjoffson
Wieso soll das Urteil deprimierend sein?
Entgegen der Meinung des Kommenatators passiert dort mit waffen am wenigsten, wo die meisten Waffen in Privathaushalten sich befinden.
Wo Waffen verboten sind, passiert auch am meisten.
Einfach mal die Zahlen von Virginia und New Yort vergleichen!
Gestern war in der ARD noch ein Interessanter Bericht zur Waffen Situation in Deutschland im TV .Nach dem CDU Merkel Desaster war das eine Erholung.
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