NSU-Prozess:Zschäpe gegen Sturm

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Beate Zschaepe mit ihren Verteidigern Anja Sturm (Mitte) und Wolfgang Heer (rechts). (Foto: Getty Images)
  • Nachdem Beate Zschäpe im NSU-Prozess beantragt hat, ihre Pflichtverteidigerin Sturm zu entlassen, kommen nun Beweggründe an die Öffentlichkeit.
  • Demnach wirft Zschäpe ihrer Anwältin vor, unvorbereitet im Gerichtssaal zu erscheinen und vertrauliche Informationen auszuplaudern.
  • Für Beobachter sind die Vorwürfe Zschäpes gegen Sturm kaum nachvollziehbar.
  • Schon einmal hatte die Hauptangeklagte versucht, ihre Verteidiger loszuwerden, vergeblich. Auch dieses Mal rechnen viele Verfahrensbeteiligte damit, dass der Antrag scheitern könnte.

Von Tanjev Schultz

Zschäpe wirft Sturm vor, unvorbereitet vor Gericht zu erscheinen

Beate Zschäpe ist von vielen Zeugen als sehr selbstbewusst beschrieben worden. Das bekommen auch ihre Anwälte zu spüren. Zschäpe möchte ihre Pflichtverteidigerin Anja Sturm loswerden, einen entsprechenden Antrag hat sie außerhalb der Hauptverhandlung des NSU-Prozesses gestellt. Nun wird klar, was sie an Sturm auszusetzen hat - und wie hart Zschäpe austeilen kann.

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Beate Zschäpe wirft Sturm vor, unvorbereitet im Gericht zu erscheinen. Dadurch ergebe sich ein unsicheres Befragen von Zeugen. So steht es nach SZ-Informationen in der handschriftlichen Begründung, die Zschäpe dem Gericht gegeben hat für ihren Antrag, Sturm von dem Mandat zu entbinden.

Angeblich übt Sturm massiv psychischen Druck aus

Sinn und Ziel von Sturms Fragen an Zeugen seien oft nicht nachvollziehbar, beklagt sich Zschäpe. Sie werde nicht fachgerecht verteidigt. Bei Besprechungen setze die Anwältin Zschäpe angeblich massiv psychisch unter Druck, akzeptiere kein "Nein" und versuche, sich teils mit lauter Stimme gegen Zschäpe durchzusetzen. Dies habe nichts mit juristischer Taktik zu tun, sondern nur mit dem Aufdrängen eines Willens, schreibt Zschäpe.

Zschäpe behauptet, Sturm habe zudem während der Verhandlung Fakten, die sie ihr anvertraut habe, öffentlich erörtert. Das sei ein unverzeihlicher Vertrauensmissbrauch. Worauf Zschäpe dabei anspielt, ist unklar. Sie wirft der Anwältin auch vor, diese habe wichtige Informationen nicht an die beiden anderen Verteidiger weitergeleitet.

Sturm wehrt sich

Offenbar war die Angeklagte zuletzt nicht einmal mehr bereit, ihrer Anwältin die Hand zu geben. Eine weitere Zusammenarbeit sei unzumutbar, schreibt sie. Vertrauen sei für sie das A und O zwischen Anwalt und Mandant. Dieses bestehe nicht einmal mehr ansatzweise. Es sei eine gravierende Beeinträchtigung, wenn sie sich jedes Wort zu einem Anwalt dreimal überlegen müsse.

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Beate Zschäpe will etwas loswerden - vorerst allerdings nur ihre Pflichtverteidigerin. Fraglich ist, ob das Gericht diesem Wunsch nachkommt. Nebenkläger hoffen, dass Zschäpe im Prozess endlich etwas sagt.

Aus dem Gericht von Annette Ramelsberger und Tanjev Schultz

Anja Sturm wies die Vorwürfe in einem Schreiben an das Gericht zurück. Die Behauptung, sie sei unvorbereitet in der Verhandlung, sei unzutreffend. Sturm widersprach auch der Behauptung, sie habe vertrauliche Informationen ausgeplaudert.

Für Beobachter ist Zschäpes Bewertung kaum nachzuvollziehen

Zschäpe macht in ihrem Antrag keine Angaben darüber, wie zufrieden sie mit ihren beiden anderen Pflichtverteidigern Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl ist. Sie zitiert aber an einer Stelle Heer mit einem Satz, der offensichtlich einen Keil zwischen ihn und seiner Kanzleikollegin Sturm treiben soll. Zschäpe stellt es so dar, als wüssten im Anwaltsteam die eine Hand nicht, was die andere tut. Sturm und Heer arbeiten allerdings seit Langem eng zusammen, für Beobachter ist Zschäpes Bewertung kaum nachzuvollziehen.

Im vergangenen Jahr hatte sie gleich alle drei Anwälte abgelehnt, das Gericht einer Entpflichtung von dem Mandat aber nicht zugestimmt, weil es Zschäpes Begründung für zu vage hielt. Viele Verfahrensbeteiligte rechnen damit, dass auch der neue Antrag gegen Sturm vom 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München zurückgewiesen wird, weil die Vorwürfe zu pauschal sind.

© SZ vom 13.6.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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