NSU-Prozess in München:FAZ erhält doch Presseplatz

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Am Montag beginnt der NSU-Prozess in München, bei den Presseplätzen gibt es noch immer Bewegung (Foto: dpa)

Die Oberhessische Presse gibt ihren Platz beim NSU-Prozess ab. An die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Die taz kooperiert mit zwei Medien - und kann nun offenbar auch aus erster Hand aus München berichten.

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung kann nun doch direkt vom NSU-Prozess berichten. Die zur Mediengruppe Madsack gehörende Tageszeitung Oberhessische Presse in Marburg überlässt den ihr zugelosten Presseplatz im Oberlandesgericht (OLG) in München der Zeitung.

Der FAZ war bei der Vergabe der Platzkarten im Losverfahren kein fester Platz zugefallen. Die Mediengruppe Madsack war hingegen mit der Oberhessischen Presse und den Lübecker Nachrichten vertreten. Da die Berichterstattung vom Prozess über einen Austausch für alle Madsack-Titel sichergestellt sei, habe sich die Mediengruppe entschieden, den Platz weiterzugeben, hieß es in der Mitteilung.

Auch die taz werde aus erster Hand vom NSU-Prozess in München berichten, heißt es in einer Mitteilung der Zeitung aus Berlin. Sie kooperiere mit dem freien Sender Radio LORA München und der türkischen Zeitung Evrensel. Beide Medien haben - anders als die taz - beim Losverfahren einen festen Platz bekommen und hätten sich bereit erklärt, der taz regelmäßig ihre Platzkarte zu überlassen.

Der ursprünglich für den 17. April geplante Beginn des NSU-Verfahrens war wegen des Streits um die Vergabe der Presseplätze im Gerichtssaal auf den 6. Mai verschoben worden. Am vergangenen Montag waren die festen Presseplätze dann in einem zweiten Vergabeverfahren neu verteilt worden, diesmal nach dem Losverfahren. Dabei waren mehrere große Zeitungen leer ausgegangen.

Die Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung beim NSU-Prozess ist gewährleistet, obwohl die SZ im Losverfahren keinen Platz bekommen hat. Die Zeitung teilt sich das Ticket mit dem SZ-Magazin, das ausgelost wurde.

Münchner Gericht verlost Platz nach

Zudem wurde am Donnerstagabend ein Platz vom OLG nachverlost. Das war nötig gewesen, da der WDR gezogen worden war, obwohl der Journalist, der sich um den Sitzplatz beworben hatte, sein Gesuch noch vor der Verlosung zurückgezogen hatte. Nun kommt der freie Journalist Oliver Renn zum Zuge.

Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstagabend einen weiteren Antrag gegen die Vergabe der Medienplätze abgewiesen. Der Berliner Journalist Martin Lejeune hatte im ersten Akkreditierungsverfahren einen festen Sitzplatz erlangt. Beim Losverfahren ging er dann leer aus. Sein Eilantrag auf Zuteilung eines Platzes blieb in Karlsruhe aber ohne Erfolg: Die Verfassungsbeschwerde sei unbegründet, weil keine Grundrechte verletzt seien, hieß es in dem Beschluss.

Damit dürfte der Weg für den Prozessauftakt am Montag frei sein: Im NSU-Prozess müssen sich die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe und vier weitere Angeklagte verantworten. Zschäpe werden unter anderem Mittäterschaft bei zehn Morden, mehrfacher Mordversuch und besonders schwere Brandstiftung vorgeworfen.

© Süddeutsche.de/AFP/SZ/afis - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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