NSA-Skandal:Koalitionsparteien einigen sich auf Sonderermittler

  • Die Vertreter von Union und SPD wollen den ehemaligen Richter am Verwaltungsgericht Kurt Graulich zum Sonderermittler des NSA-Ausschusses bestimmen.
  • Graulich soll nach ihrem Willen die sogenannten Selektorenlisten einsehen. Sie enthalten Suchbegriffe, die der BND vom US-Geheimdienst erhalten hat.
  • Die Oppositionsparteien sind gegen das Verfahren, sie sehen die parlamentarischen Kontrollrechte eingeschränkt.

Koalitionsparteien wollen für Graulich stimmen

Der ehemalige Richter am Bundesverwaltungsgericht, Kurt Graulich, soll als Sonderermittler Einblick in die umstrittenen Spählisten des US-Geheimdienstes NSA nehmen. Auf den 65-Jährigen hätten sich die Koalitionsparteien verständigt, sagte der SPD-Obmann im NSA-Untersuchungsausschuss, Christian Flisek.

Man werde jetzt sehen, wie sich die Opposition dazu verhalte. Union und SPD seien aber entschlossen, in der Sitzung des NSA-Ausschusses am Donnerstag die Personalie allein zu beschließen, sagte Flisek. Das Kanzleramt habe zugesagt, die Person, die der Ausschuss bestimmt habe, auch formal als Vertrauensperson zu ernennen.

Graulich gilt als betont links

Für Graulich spreche dessen fachliche und wissenschaftliche Expertise auf dem Gebiet der Nachrichtendienste, sagte Flisek. Auch habe er sich intensiv mit den einschlägigen Gesetzen beschäftigt. Graulich, der als Richter im Februar in den Ruhestand trat, übte in seiner Laufbahn eine ganze Reihe von Lehrtätigkeiten aus und verfasste zahlreiche juristische Fachbücher.

Seit 45 Jahren ist Graulich nach eigenen Angaben SPD-Mitglied, zudem seit langem auch Gewerkschafter, erst in der ÖTV und dann bei Verdi. Er gilt als betont links. Geplant ist, dass er über die Sommerwochen die Listen einsieht und in der ersten Sitzungswoche im September den Parlamentariern berichtet.

Opposition sieht Kontrollrechte des Bundestags in Gefahr

Grüne und Linke lehnen das Verfahren ab, nur einem Sonderermittler Einsicht in die Selektorenlisten zu gewähren. Sie sehen dadurch die Kontrollrechte des Bundestags eingeschränkt. Die Linkspartei bereitet eine Verfassungsklage vor.

Das Bundeskanzleramt hatte es mit Blick auf die Beziehungen zu den USA abgelehnt, den parlamentarischen Gremien selbst einen Einblick in die Selektorenliste zu gewähren. Die Listen enthalten Suchbegriffe des NSA. Anhand dieser soll er mit Hilfe des Bundesnachrichtendienstes (BND) auch europäische Behörden und Unternehmen ausgespäht haben.

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