NSA-Ausschuss:Investigatives Parlament

Die Bundesregierung will im Fall NSA dem Untersuchungsausschuss Akten vorenthalten - das Staatswohl sei gefährdet. Doch das Wohl des Staates ist Regierung und Parlament gleichermaßen anvertraut.

Ein Kommentar von Heribert Prantl

Es gibt nicht nur investigativen Journalismus, sondern auch investigativen Parlamentarismus: Die Untersuchungsausschüsse des Bundestags sind in Verfassung und Gesetz als investigative Ausschüsse konzipiert - als Ausschüsse also, die Missstände aufspüren und genau untersuchen sollen.

Das funktioniert nicht, wenn sich die Bundesregierung - wie im Fall NSA - auf ihre Akten setzt, sie als geheim deklariert und behauptet, das Staatswohl sei bei Herausgabe an den Ausschuss gefährdet. Richtig ist das Gegenteil: Das Staatswohl ist gefährdet, wenn die Akten verschlossen bleiben und die Aufklärung der NSA-Spionage daher nicht einmal in Gang kommt.

Die Regierung will unter anderem die Akten sperren, in denen es um ein No-Spy-Abkommen mit den USA geht. Da hat die Regierung schlechte Karten. Sie behauptet, es ginge hier um den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, um ihr "Arkanum", also um innerste Regierungsgeheimnisse. Jeder weiß aber mittlerweile, dass die No-Spy-Verhandlungen zwischen Deutschland und den USA gescheitert sind; es gibt keine laufenden Verhandlungen mehr.

Bei abgeschlossen Vorgängen genügt der pauschale Hinweis auf vertrauliche Regierungsinteressen nicht. Das Verfassungsgericht hat bisher wenig Verständnis für Aktensperrungen gezeigt. Es hat richtigerweise festgestellt, dass das Wohl des Staates gleichermaßen Regierung und Parlament anvertraut ist.

© SZ vom 05.05.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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