NSA-Ausschuss:Grüne und Linke wollen Snowden-Blockade brechen

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Zeuge Nummer eins in Sachen NSA-Skandal - doch in Deutschland befragt werden konnte Edward Snowden bislang nicht. (Foto: AP)
  • Edward Snowden gilt als Zeuge Nummer eins im NSA-Skandal. Trotzdem wurde er nie zur Vernehmung nach Deutschland eingeladen.
  • Nun hofft die Opposition im NSA-Untersuchungssausschuss auf eine Entscheidung des Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof.

Von Thorsten Denkler, Berlin

Es ist die vielleicht letzte Chance, den US-Whistleblower Edward Snowden doch noch vor den NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages zu bekommen. Grüne und Linke wollen sie nutzen. Mit einem Antrag an den Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH).

Geht es nach den Antragsstellern Konstantin von Notz (Grüne) und Martina Renner (Linke), dann wird der Ermittlungsrichter die Koalitionsmehrheit aus Union und SPD im Ausschuss zwangsverpflichten, zumindest eine förmliche Einladung an Snowden nach Deutschland zu beschließen. Die nämlich gibt es bisher nicht. Obwohl Snowden von allen Fraktionen im Ausschuss als Zeuge Nummer eins beschlossen worden ist.

Auf 20 Seiten listen von Notz und Renner dem Ermittlungsrichter am BGH in ihrem Antrag auf, wie Regierung und Koalitionsmehrheit im Ausschuss Hand in Hand eine Anhörung Snowdens im Ausschuss unterlaufen haben. Der Antrag datiert vom 18. August und liegt der SZ vor.

Schon in seiner zweiten Sitzung im April 2014 hatte die Ausschussmehrheit beschlossen, einen Antrag auf Vernehmung Snowdens auf unbestimmte Zeit zu vertagen. Seitdem prüft die Bundesregierung angeblich, unter welchen Bedingungen Snowden in die Bundesrepublik einreisen könnte, ob er womöglich verhaftet werden müsste und welche Auswirkung das alles auf das deutsch-amerikanische Verhältnis haben könnte.

Eine abschließende Entscheidung hat die Bundesregierung in der Sache bisher nicht gefällt. Sie empfiehlt aber, Snowden besser im Ausland anzuhören. Dafür kommt - wenn überhaupt - nur Moskau in Frage, wo Snowden politisches Asyl genießt. Dort will Snowden aber nicht aussagen, wie er mehrfach erklärte. Nach Deutschland komme er aber gerne. Dennoch hat ihn die Ausschussmehrheit immer wieder aufgefordert, einer Video- oder Vor-Ort-Befragung in Moskau zuzustimmen.

Wohl letzte Chance zur Snowden-Ladung

Und so beißt sich die Katze in den Schwanz. Solange die Bundesregierung keine klare Ansage macht, will die Ausschuss-Mehrheit Snowden nicht formal nach Deutschland einladen. Solange es keine formale Einladung und damit ein konkretes Amtshilfeersuchen gibt, ist die Bundesregierung nicht genötigt, eine klare und rechtlich angreifbare Ansage zu machen.

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Gegen diese - aus Sicht der Opposition bewusste Blockade - zogen Grüne und Linke 2014 vor das Bundesverfassungsgericht. Die Klage scheiterte, weil die Richter den BGH für zuständig hielten.

Jetzt liegt der Antrag, Snowden formal nach Deutschland einzuladen, dem dortigen Ermittlungsrichter vor. Wenn auch er die Haltung der Bundesregierung und der Ausschussmehrheit nicht beanstanden will, wird es eng. In einem Jahr wird der Bundestag neu gewählt. Spätestens mit Beginn des kommenden Frühjahrs wird der NSA-Ausschuss seine Beweisaufnahme beenden müssen. Zieht der Ermittlungsrichter also nicht mit, wird der Zeuge Snowden vor dem NSA-Ausschuss wohl zum Schweigen verdammt bleiben.

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