Erleichterung in Oslo: Der norwegische Staat habe Anders Behring Breivik weder gefoltert noch erniedrigt, entschied ein Berufungsgericht am Mittwoch. Breivik hatte geklagt, dass seine Isolationshaft gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße. Er berief sich dabei auf das Verbot von Folter und inhumaner Bestrafung, im vergangenen Jahr gab ihm ein Osloer Gericht recht. Dieses Urteil hat das Berufungsgericht nun gekippt: "Es gibt keine klaren Anzeichen, dass Breivik durch seine Isolation während seiner Haft Schäden erlitten hat", schreibt es in seiner Entscheidung. Breiviks Anwalt Øystein Storrvik sagt, er wolle gegen das Urteil in Berufung gehen.
Norwegen:Breivik scheitert vor Gericht
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Norwegens Justiz hält die Haftbedingungen des Massenmörders nicht für "inhuman".
Von Silke Bigalke, Stockholm
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