Nationalsozialismus:Bouffier würdigt Auschwitz-Prozess

Angeklagte und ihre Anwälte: In Frankfurt standen 22 Männer vor Gericht, stehend Oswald Kaduk. (Foto: dpa)

Der Bundesratspräsident hat den Frankfurter Auschwitz-Prozess vom 19. August 1965 als Wendepunkt hervorgehoben.

Der amtierende Bundesratspräsident und hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hat die Bedeutung des Frankfurter Auschwitzprozesses hervorgehoben, der am 19. August 1965 endete. "Der Prozess stellte einen Wendepunkt im Umgang mit den Verbrechen der Nationalsozialisten dar", betonte Bouffier am Dienstag.

Er habe den Opfern eine unüberhörbare Stimme verliehen und die Gräueltaten der Nationalsozialisten sichtbar gemacht. Das Verfahren vor 50 Jahren habe das Ende der Verdrängung und den Beginn der offenen Auseinandersetzung mit dem Holocaust in Deutschland markiert, sagte der Ministerpräsident. Der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer (1903-1968) hatte am 20. Dezember 1963 in Frankfurt den Prozess gegen 22 Angeklagte eröffnet, die sich für ihre Beteiligung am Mord an Millionen Juden in Auschwitz verantworten sollten. Mehr als 350 Zeugen wurden im Verlauf des 20-monatigen Prozesses gehört, unter ihnen 211 Überlebende des Vernichtungslagers. Das Verfahren endete mit der Verkündung der Urteile und Haftstrafen für 17 der Angeklagten. Als Hauptangeklagter galt Robert Mulka, der als Adjutant des Lagerkommandanten wegen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord an mindestens 3000 Menschen angeklagt war. Er wurde zu 14 Jahren Zuchthaus verurteilt - Richter Hans Hofmeyer verwies dabei auf "gewisse Zweifel", ob er die Judenvernichtung "mit eigenem Eifer gefördert hat und mit eigenem Interesse wahrgenommen hat".

"Bauer war ein unermüdlicher Kämpfer gegen das Vergessen und für die Gerechtigkeit. Er hat gegen massivste Widerstände durchgesetzt, dass die Täter vor Gericht kamen", so Bouffier. Der Prozess sei ein "Akt der Aufklärung" gewesen.

© SZ vom 19.08.2015 / epd, dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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