Mindestlohn:Die sieben Klagen

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Nur selten beschäftigt der Mindestlohn das Bundesarbeitsgericht. Die Richter schließen daraus: Fast alle Arbeitgeber halten die vorgeschriebene Untergrenze ein. Doch Niedriglöhnern fällt der Gang vor Gericht schwer.

Von Detlef Esslinger, Erfurt

Seit gut einem Jahr gibt es den gesetzlichen Mindestlohn, und er hat bisher nur zu sehr wenigen Prozessen geführt. "Die 8,50 Euro werden gezahlt", das ist die Schlussfolgerung, die Ingrid Schmidt, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, daraus zieht. Bei der Vorstellung ihres Jahresberichts sagte Schmidt am Mittwoch in Erfurt, die Arbeitgeber hielten sich an das Gesetz. Dazu trügen die "effizienten Kontrollen durch den Zoll" sowie die Bußgeldandrohungen des Gesetzes bei. Allerdings bekommen die Gerichte nur solche Verstöße mit, gegen die Arbeitnehmer klagen. Die wenigsten Beschäftigten im Niedriglohnsektor sind jedoch Gewerkschaftsmitglieder. Daher haben sie oft keinen Rechtsschutz und dürften das Kostenrisiko eines Verfahrens scheuen.

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