In seinem Urteil zur Eindämmung von Mieterhöhungen hat der Bundesgerichtshof einen wichtigen Satz aus dem Grundgesetz zitiert. Er lautet: Eigentum verpflichtet. In Regionen, in denen Wohnungsmangel herrscht, dürfen die Länder den Vermietern abverlangen, dass sie bei der Miete nicht alles ausreizen, was der Markt hergibt. Das ist ein wichtiger Beitrag zum sozialen Frieden - zumal in Zeiten, in denen durch den Zuzug von Migranten die Wohnungsnot weiter steigen dürfte.
Die 15-Prozent-Grenze, die für Ballungsräume angeordnet werden darf, bedeutet für die Vermieter keine unzumutbare Beschränkung ihrer Eigentumsrechte. Wohnungen zu vermieten bleibt auch nach dem Urteil lukrativ: Die Wohnungseigentümer profitieren nach wie vor vom stetigen Anstieg des Mietniveaus in den Großstädten - auch wenn die Preissprünge kleiner ausfallen.
Trotzdem sollte man die Wirkung von wohnungspolitischen Instrumenten wie Kappungsgrenze und Mietpreisbremse nicht überschätzen. Bund und Länder machen zwar gern und geräuschvoll davon Gebrauch, weil Mieter eben auch Wähler sind und eine Preisdämpfungsvorschrift den Staatshaushalt nichts kostet. Solche Regelungen können allenfalls die schlimmsten Auswüchse verhindern. Eine wirkungsvolle Förderung des Wohnungsbaus, die heute dringlicher ist denn je, ersetzen sie nicht.