Lufthansa:Vor Gericht

Der Streik der Flugbegleiter eskaliert weiter: Wie schon bei den Piloten klagt das Unternehmen gegen den Streik.

Von Caspar Busse

Das ist ein Erfolg für die Lufthansa, aber auch für die vielen betroffenen Passagiere. Am Dienstag hatte der Vorstand eine einstweilige Verfügungen gegen den Ausstand des Kabinenpersonals eingereicht. Das Düsseldorfer Arbeitsgericht gab der Fluggesellschaft dann am Abend im Grundsatz recht. Zwar bezog sich das Urteil zunächst nur auf den Dienstag und den Standort Düsseldorf. Aber es hat doch Signalwirkung.

Spätestens jetzt muss Vernunft einkehren, die Kontrahenten müssen ihre Gespräche wieder aufnehmen. Denn eine Eskalation hilft niemandem, erst recht nicht den leidgeprüften Kunden der Lufthansa, die an den Flughäfen stranden oder auf andere Verkehrsmittel ausweichen müssen. Gewerkschaft und Management müssen sich jetzt bald einigen, und sei es auf dem Wege einer Schlichtung. Den Streik kann sich bei der ohnehin angeschlagenen Lufthansa niemand leisten. Die Geduld aller ist am Ende.

Schon einmal hatte Lufthansa-Chef Carsten Spohr juristischen Erfolg. Das Hessische Landesarbeitsgericht hatte einen Streik der Piloten verboten. Die Flugzeugführer, so die Begründung, wollten mit ihren Aktionen nicht höhere Löhne oder besserer Arbeitsbedingungen erreichen, sondern eine neue Unternehmensstrategie verhindern. Das aber sei nicht zulässig. Auch bei den Flugbegleitern geht es nicht um ein paar Prozente mehr Lohn, sondern um Grundsätzliches.

© SZ vom 11.11.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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