Ein Kommentar von Heribert Prantl

Das Sterben in Duisburg war nicht unausweichlich. Die Katastrophe setzt sich zusammen aus Untätigkeiten und Fahrlässigkeiten und hat deshalb eine kriminelle Dimension. Die Justiz ist in der Pflicht, die Schuldfrage zu klären - auch wenn sie kompliziert ist.

In vielen Klagen über das furchtbare Unglück in Duisburg kommt das Wort "tragisch" vor. Es ist das falsche Wort. Ein tragisches Ereignis ist ein schicksalhaftes und unausweichliches Ereignis. Das Sterben in Duisburg war aber nicht unausweichlich. Dort sind junge Menschen nicht zwangsläufig einem tödlichen Schicksal verfallen, das von nichts und niemandem aufgehalten werden konnte. Die Katastrophe war nicht Ergebnis höherer Gewalt; sie war vermeidbar. Sie ist das Produkt einer Summe von Fehlentscheidungen, deren erste es war, diese Veranstaltung an einem objektiv ungeeigneten Ort zu planen und zu genehmigen. Es gibt eine ganze Kette von Entscheidungen, Nichtentscheidungen, Ungereimheiten und Vorwürfen.

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Der Tunnel, in dem es zur Katastrophe kam: Das Sterben in Duisburg war nicht unausweichlich. (© getty)

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In dieser Kette zeigt jeder auf den anderen: Die Politiker zeigen auf die Veranstalter, die Veranstalter auf die Polizei, die Polizei zeigt zurück auf die Veranstalter. Und der angebliche Sachverständige spricht von angeblichen Zwangsläufigkeiten. Das ist nicht tragisch, sondern widerlich.

Der Katastrophe von Duisburg folgt also eine Art Entschuldungs- und Abwiegelei-Katastrophe der daran Beteiligten. Nun muss man nicht unbedingt erwarten, dass diese sich öffentlich an die Brust klopfen und ihre Schuld bekennen. Aber sie könnten wenigstens den Mund halten und die Prüfung der Schuldfrage der dafür berufenen Institution überlassen - der Justiz.

Die Katastrophe von Duisburg setzt sich zusammen aus Untätigkeiten und Fahrlässigkeiten, sie hat deshalb eine kriminelle Dimension. Diese gilt es auszuloten und am Paragraphen 222 des Strafgesetzbuches zu messen. Es geht um fahrlässige Tötung: "Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

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