Frühestens drei Monate nach der Verzögerungsrüge, spätestens ein Jahr nach Rechtskraft der Entscheidung oder der sonstigen Erledigung des Verfahrens muss Klage auf Entschädigung beim Oberlandesgericht erhoben werden. Das OLG kann das Entschädigungsverfahren aussetzen, sofern und solange das als überlang gerügte Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.
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Bei seiner Entscheidung über eine Entschädigung berücksichtigt es "die Umstände des Einzelfalls", insbesondere "die Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens" und "das Verhalten der Verfahrensbeteiligten". So steht es im neuen Paragrafen 198 des Gerichtsverfassungsgesetzes.
Entschädigung wird auch für Nachteile gewährt, die nicht finanzieller Natur sind, also für immaterielle Nachteile; zum Beispiel dann, wenn wegen der Verzögerung ein Elternteil keinen Umgang mit seinem Kind hatte. Das Entschädigungsgericht muss aber dann prüfen, ob nicht schon die Feststellung, dass die Verfahrensdauer unangemessen war, als Wiedergutmachung ausreicht.
Wenn das so ist, kann der Betroffene beantragen, dass dieser Spruch im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht wird. Allerdings sollen dabei (aus Datenschutzgründen) nur Gericht, Art des Verfahrens und Datum der Entscheidung bekanntgegeben werden, nicht Aktenzeichen und Namen der Verfahrensbeteiligten.
Der Widerstand der Justiz
In schweren Fällen gibt es eine Entschädigung durch Geld: ein Schmerzensgeld von hundert Euro pro Monat Verzögerung; aus Billigkeitsgründen kann dieser Betrag erhöht und gesenkt werden.
Für das strafrechtliche Ermittlungs- und Gerichtsverfahren sollen etwas eingeschränkte Regelungen gelten.
Wird das Oberlandesgericht angerufen, bevor das Strafverfahren zu Ende ist, muss das OLG sein Entschädigungsverfahren aussetzen und die Entscheidung des Strafgerichts abwarten. Es ist bei der Beurteilung der Angemessenheit der Verfahrensdauer an die Entscheidung des Strafgerichts gebunden.
Bei einer Verurteilung ist das Strafgericht schon nach den derzeit geltenden Regeln gehalten, eine lange Verfahrensdauer zugunsten des Verurteilten zu berücksichtigen.
Eine Entschädigung durch das OLG wird es also auch künftig nur dann geben, wenn nach allzu langem Verfahren der Beschuldigte freigesprochen (oder sein Verfahren eingestellt) wird, so dass das Strafgericht die lange Verfahrensdauer bei seiner Entscheidung nicht begünstigend berücksichtigen konnte.
Ein ähnliches Projekt wie jetzt das "Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren" war schon 2005 geplant, damals unter dem Namen "Untätigkeitsbeschwerde". Damals ging es freilich nicht um Entschädigung. Es sollte vielmehr bei berechtigten Beschwerden das höhere Gericht in die Tätigkeit des unteren eingreifen können.
Dieses Gesetz, das die damalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) beim Anwaltstag 2005 in Dresden vorstellte, scheiterte am Widerstand der Justiz. Dem neuen Gesetz werden von den Fachleuten bessere Chancen eingeräumt.
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(SZ vom 08.04.2010/jab)
wenn dann die Feststellungsklage - auf dem Weg durch die Instanzen - Erfolg hatte, hofft man auf Schadenersatz. Aber, da gibt es ja noch die Verjährung - spätestens hier ist Ende!!!
Bei Ihrem Rundumschlag haben Sie die Rechtsschutz- versicherungen vergessen. Diese machen doch zu allererst gleich reihenweise Prozesse möglich! Und dann, um sachlich zu bleiben, werden bei Hartz 4 fast 50 % der Fälle von den Hartz 4 Empfängern gewonnen.
Sie müssen mir unbedingt erklären, wie Sie auf die 3-4 Zusatzjobs der Richter beim OLG München kommen und woher Sie die Angabe herhaben, dass "OLG-Richter ohnehin 10.000 mtl. erhalten".
Beides halte ich für - mit Verlaub - dummes Geschwätz bis zu Beweis des Gegenteils.
Dass OLG Richter ein R2/R3 Gehalt beziehen (Ausnahme: (Vize-)Präsident, also einer unter einigen hundert) ergibt sich aus den einschlägigen Gesetzen, dass mit den zusätzlichen Jobs jedenfalls nicht aus dem Geschäftsverteilungsplan des OLG München...
Die Belastung der Sozialgerichte, die ja auch für Sozialhilfesachen zuständig sind, dürfte auch darin begründet sein, dass diese SozHilfesachen gerichtskostenfrei sind. Ich habe, als die VG dafür noch zuständig gewesen sind, Sachen verhandelt, die schon vornherien absolut aussichtslos waren. Zwischen den Zeilen kam dann sehr häufig raus "Versuchen kann man`s mal, kost` ja nichts".
Ähnlich ist es in den normalen Zivilsachen, wenn eine Rechtschutzversicherung Deckungszusagen in Fällen erteilt, die von einem normalen, sprich unversicherten, Kläger schon im Vorfeld ad acta gelegt würden. Aber hier Regulative einzubauen, ist wohl eher unmöglich oder nicht durchsetzbar.
Da meinen einige Kommentatoren, man übe hier Richter und Justiz Bashing.
Keineswegs ist es so. Viele Bürger haben die Nase voll, von einer korrupten, einer den Mächtigen im Lande, huldigenden Willkür-Justiz. Folgt man den Umfragen, zweifeln mehr als die Hälfte der Bürger das Bestehen einer Demokratie in Deutschland an. Und noch mehr Bürger sind der Ansicht, dass die Justiz gar nichts mehr mit Gerechtigkeit am Hut hat.
Mindestens die ½ der Richter beim Oberlandesgericht München haben einen 2, 3 und sogar einen 4 Job. (Siehe Geschäftsverteilungsplan http://www.justiz.bayern.de).
Kein Wunder, dass die Richter gar keine Zeit mehr haben sich mit Revisionssachen zu beschäftigen und nahezu alles wegen angeblicher Formmängel der Revisionsschriften abweisen.
Wieso müssen OLG Richter die ohnehin 10.000,-- mtl. erhalten, noch mehr haben?
Richtern sollte jede Nebentätigkeit strikt abgelehnt werden, damit der Staat für die Beamtenzahlungen auch eine ordentliche Leistung erhält.
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