Weil zu viele Richter trödeln, will die Justizministerin die Bürger vor überlangen Gerichts- und Ermittlungsverfahren schützen. Mit Verzögerungsrügen und Wiedergutmachungen soll die Justiz künftig angetrieben werden können.
In der Zeit, als Goethe Praktikant am Reichskammergericht zu Wetzlar war, gab es noch kein Grundgesetz mit der Garantie eines effektiven Rechtsschutzes. Es gab auch keine Europäische Menschenrechtskonvention, die in Artikel 6 das "Recht auf ein faires Verfahren" gewährt und in Artikel 13 verspricht, das es zur Durchsetzung dieses Rechts "eine wirksame Beschwerde bei einer nationalen Instanz" gibt.
Nach dem Willen der Justizministerin sollen Bürger Richter in Zukunft zu mehr Eile antreiben können. (© Foto: AP)
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Es gab damals nur einen großen Dachboden, auf dem die Akten mit Schnüren aufgehängt wurden. Waren die Schnüre durchgefault, fielen die Akten herunter - und wurden von den Richtern bearbeitet. Wohl auch deshalb wurde das Reichskammergericht, das von 1495 bis 1806 amtierte, Reichsjammergericht gescholten.
Heute gibt es in Deutschland etwa 20.000 professionelle Richter, das sind 24 Richter für hunderttausend Einwohner und damit die höchste Richterdichte weltweit; es gibt auch die genannten Rechtsgarantien - aber: über viel zu langsame Gerichtsverfahren wird noch immer geklagt. Diese Klagen sind nach den statistischen Durchschnittswerten über die Dauer der Prozesse in Deutschland nicht unbedingt berechtigt.
Aber es handelt sich eben nur um Durchschnittswerte: Dem Vater, der sieben Jahre auf die Entscheidung über sein Sorgerecht warten muss, hilft der Verweis wenig, dass bei Familiengerichten die Prozesse durchschnittlich nur acht Monaten dauern. Bei den Verwaltungsgerichten ergibt sich die erstinstanzliche Prozessdauer von 12,3 Monaten im Bundesschnitt aus höchst unterschiedlichen Werten: im schnellen Bundesland Rheinland-Pfalz dauern die Verfahren 5,1 Monate, im langsamen Brandenburg 32 Monate.
Durchschnittswerte sind kein Indiz für Recht und Gerechtigkeit. Auch die Bundesjustizministerin kennt den Satz mit den Bratwüsten: wenn einer zwei Bratwürste isst, der andere aber keine, hat jeder durchschnittlich eine Bratwurst gegessen, obwohl der eine hungrig ist und der andere satt.
Der Gesetzentwurf, den nun Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgelegt hat, will dafür sorgen, dass bei der deutschen Justiz alle satt werden: Es soll künftig "für überlange Gerichtsverfahren einen Entschädigungsanspruch" geben, der "bei einer Verletzung des Rechts auf angemessene Verfahrensdauer dem Betroffenen die daraus entstehenden Nachteile ersetzt", wie es in Begründung heißt.
Das Gesetz soll für sämtliche Instanzen aller Gerichte gelten - für Zivilgerichte, Arbeits-, Verwaltungs-, Finanz-, Sozial- und Patentgerichte. Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesjustizministerin signalisiert, dass entsprechende Vorschriften auch beim höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe gelten sollen.
Komplizierte Details
Das Verfassungsgerichtsgesetz soll, wie alle anderen Gerichtsordnungen, entsprechend geändert werden. Über die Wiedergutmachung entscheidet demnach als "Entschädigungsgericht" dasjenige Oberlandesgericht (OLG), in dessen Bezirk die säumigen Gerichte ihren Sitz haben. Wenn das Verfassungsgericht zu langsam entscheidet, soll über die Entschädigung eine Kammer urteilen, die aus Richtern beider Senate des Gerichts gebildet wird.
Die Einzelheiten sind nicht unkompliziert. Bereits im laufenden Verfahren muss eine "Verzögerungsrüge" erhoben werden. In dieser Rüge muss auf die materiellen Nachteile, die durch die Verzögerung entstehen (zum Beispiel durch Kreditfinanzierungen) konkret hingewiesen werden. Die Gerichte sollen auf diese Weise aufgefordert werden, selbst für eine Beschleunigung des Verfahrens und eine baldige Entscheidung zu sorgen um so Entschädigungszahlungen abzuwenden.
Lesen Sie auf der nächsten Seite, woran der letzte Versuch einer Verkürzung der Verfahrensdauer scheiterte.
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wenn dann die Feststellungsklage - auf dem Weg durch die Instanzen - Erfolg hatte, hofft man auf Schadenersatz. Aber, da gibt es ja noch die Verjährung - spätestens hier ist Ende!!!
Bei Ihrem Rundumschlag haben Sie die Rechtsschutz- versicherungen vergessen. Diese machen doch zu allererst gleich reihenweise Prozesse möglich! Und dann, um sachlich zu bleiben, werden bei Hartz 4 fast 50 % der Fälle von den Hartz 4 Empfängern gewonnen.
Sie müssen mir unbedingt erklären, wie Sie auf die 3-4 Zusatzjobs der Richter beim OLG München kommen und woher Sie die Angabe herhaben, dass "OLG-Richter ohnehin 10.000 mtl. erhalten".
Beides halte ich für - mit Verlaub - dummes Geschwätz bis zu Beweis des Gegenteils.
Dass OLG Richter ein R2/R3 Gehalt beziehen (Ausnahme: (Vize-)Präsident, also einer unter einigen hundert) ergibt sich aus den einschlägigen Gesetzen, dass mit den zusätzlichen Jobs jedenfalls nicht aus dem Geschäftsverteilungsplan des OLG München...
Die Belastung der Sozialgerichte, die ja auch für Sozialhilfesachen zuständig sind, dürfte auch darin begründet sein, dass diese SozHilfesachen gerichtskostenfrei sind. Ich habe, als die VG dafür noch zuständig gewesen sind, Sachen verhandelt, die schon vornherien absolut aussichtslos waren. Zwischen den Zeilen kam dann sehr häufig raus "Versuchen kann man`s mal, kost` ja nichts".
Ähnlich ist es in den normalen Zivilsachen, wenn eine Rechtschutzversicherung Deckungszusagen in Fällen erteilt, die von einem normalen, sprich unversicherten, Kläger schon im Vorfeld ad acta gelegt würden. Aber hier Regulative einzubauen, ist wohl eher unmöglich oder nicht durchsetzbar.
Da meinen einige Kommentatoren, man übe hier Richter und Justiz Bashing.
Keineswegs ist es so. Viele Bürger haben die Nase voll, von einer korrupten, einer den Mächtigen im Lande, huldigenden Willkür-Justiz. Folgt man den Umfragen, zweifeln mehr als die Hälfte der Bürger das Bestehen einer Demokratie in Deutschland an. Und noch mehr Bürger sind der Ansicht, dass die Justiz gar nichts mehr mit Gerechtigkeit am Hut hat.
Mindestens die ½ der Richter beim Oberlandesgericht München haben einen 2, 3 und sogar einen 4 Job. (Siehe Geschäftsverteilungsplan http://www.justiz.bayern.de).
Kein Wunder, dass die Richter gar keine Zeit mehr haben sich mit Revisionssachen zu beschäftigen und nahezu alles wegen angeblicher Formmängel der Revisionsschriften abweisen.
Wieso müssen OLG Richter die ohnehin 10.000,-- mtl. erhalten, noch mehr haben?
Richtern sollte jede Nebentätigkeit strikt abgelehnt werden, damit der Staat für die Beamtenzahlungen auch eine ordentliche Leistung erhält.
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