Krankenkassen:Richter stärken Patientenrechte

Das Bundessozialgericht hat die Rolle von Patienten gegenüber den Krankenkassen gestärkt. Wenn eine Kasse nicht in der vorgegebenen Zeit über einen Antrag entscheide, gelte dieser als genehmigt.

Von Kim Björn Becker

Das Bundessozialgericht hat die Rolle von Patienten gegenüber den Krankenkassen gestärkt. In dem Verfahren hatten zwei Frauen, die viel Gewicht verloren hatten, eine chirurgische Hautstraffung beantragt. Die Kasse entschied jedoch nicht innerhalb der vorgegebenen Frist über die Anträge. Laut einem Gesetz aus dem Jahr 2013 gelten diese dann als genehmigt. Die beklagte Krankenkasse hatte diese fiktiven Genehmigungen nach Fristablauf vorsorglich zurückgezogen. Das war nicht rechtens, haben die Richter in Kassel am Dienstag entschieden. Vielmehr ist die Kasse in solchen Fällen verpflichtet, den Versicherten die Behandlung zu ermöglichen. Dabei reicht es nicht aus, dass die Kasse die Betroffenen erst finanziell in Vorleistung gehen lässt und ihnen den Betrag dann erstattet. Der Gesetzgeber wolle mit der Reform laut Gericht erreichen, dass Krankenkassen zügig über Anträge entscheiden. Ziel sei auch, mittellose Patienten zu schützen. Allerdings räumten die Richter den Kassen die Möglichkeit ein, fiktive Genehmigungen zurückzunehmen, wenn die Voraussetzungen dafür nicht vorhanden sind.

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