Er habe gemeinsam mit Kollegen den Auftrag gehabt, nach Rädelsführern Ausschau zu halten, sagte Kurras. Das immerhin ließ sich belegen. Dann, so gab er an, habe er sich "pflichtgemäß, unparteiisch und unbefangen" an dem Geschehen beteiligt. "Das ist der Bulle, schlagt ihn tot", habe er gehört. Er sei "plötzlich umringt worden, von allen Seiten. "Von zehn oder elf Personen" sei er brutal niedergeschlagen worden. Er sei misshandelt worden und habe im Liegen seine Dienstwaffe gezogen; erst einen Warnschuss und dann unabsichtlich den tödlichen Schuss abgegeben. Notwehr. "Ich bin gejagt worden, ich bin gehetzt worden."

Karl-Heinz Kurras Ohnesorg Stasi, dpa

Karl-Heinz Kurras vor Prozessbeginn 1967: Der Polizist gab an, er habe in Notwehr gehandelt. Mit dieser Sichtweise war er allein. (© Foto: dpa)

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Das Problem an dieser Geschichte war nur, dass keiner der knapp 60 Zeugen diesen Ablauf bestätigen konnte. Sicher war nur, dass Kurras nicht bedrängt worden ist. Die Messer, die Angreifer hatte nur er gesehen.

Vegetative und neurotische Probleme

Die Beweisaufnahme ergab, dass Kurras nach dem Schuss seine Kleidung zur Reinigung gegeben hatte, und die Waffe, die er abgab, hatte er mit einem ausgetauschten Magazin abgeliefert. Normalerweise kommt so einer wegen Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft. Dafür musste man damals nicht Student sein.

Ein Psychiater fand eine Erklärung, die ansonsten sehr selten in Gerichtssälen zu hören ist. Das Vorliegen der einschlägigen Paragraphen 51,1 und 51,2 müsse er verneinen, aber der Angeklagte habe vegetative und neurotische Probleme gehabt. Spiegel-Gerichtsreporter Gerhard Mauz merkte damals an, es müsse sich um einen "im Gesetz nicht befindlichen Paragraphen 51,3" gehandelt haben.

Der Staatsanwalt beantragte acht Monate auf Bewährung, das Gericht sprach Kurras frei, obwohl die Tat "eindeutig rechtswidrig" gewesen sei und der Angeklagte es mit der Wahrheit nicht so ernst genommen habe. Er sei nun mal zum Zeitpunkt der Tat "in seiner Kritik- und Urteilsfähigkeit eingeschränkt gewesen". Und weil das Gericht nicht alle Beweismöglichkeiten ausgeschöpft hatte, kam es dann zur Revision.

Die nächste Verhandlung fand im Frühjahr 1968 statt und wurde ausgesetzt, weil einer der Nebenkläger nicht in der vorgeschriebenen Robe auftreten mochte. Der Vorsitzende Richter meinte, solch ungebührliches Verhalten könne eine Beschwerung für den Angeklagten sein. Anfang 1970 beschloss das Gericht, das Verfahren wieder aufzunehmen, und in dem neuen Verfahren stellte der Verteidiger seinen Mandanten als Opfer vor.

Kurras schwieg "aus Protest"

Kurras alias Agent Bohl war demnach einer der ersten, der "am eigenen Körper die aufgegangene Saat der Gewalt spüren musste". Kurras schwieg in dem dritten Prozess "aus Protest". Er wurde im Dezember 1970 wieder freigesprochen, weil es nicht widerlegbar sei, so das Gericht, dass er sich in einer lebensbedrohlichen Lage glaubte. Im März 1971 wurde das Urteil rechtskräftig.

Lange Jahre zuvor war Kurras von der Mehrheit eines Berliner Untersuchungsausschusses als ein Opfer der Verhältnisse vorgestellt worden. Er ging 1987 als Kriminaloberkommissar in Rente.

Anlässlich von Jahrestagen des Todes von Benno Ohnesorg waren die Ereignisse des 2. Juni immer wieder Thema. 1997 berichtete ein Polizist im Spiegel, er habe einen halben Meter hinter Kurras gestanden und gesehen, wie der Kollege aufrecht stand und auf Ohnesorg zielte. "Bist du wahnsinnig, hier zu schießen?", will der Beamte gerufen haben. "Die ist mir losgegangen", soll Waffennarr Kurras, der einer der besten Schützen der Berliner Polizei war, gesagt haben. Der Polizist will sich damals gesorgt haben, dass Kurras versehentlich einen Kollegen erwischte.

Kurras blieb zeitlebens uneinsichtig. "Ich hätte hinhalten sollen, dass die Fetzen fliegen", sagt er 2007 einem Reporter des Sterns.

Vor allem zielsicher

Dieser Mann, der schon früh sehr viel trank und eine sehr zerrissene Persönlichkeit zu sein scheint, war nach der Schilderung von Bekannten ein sehr autoritärer Charakter. Solche Typen gibt es in allen Milieus und vermutlich auch in allen Systemen. Er war vermutlich nicht links, nicht rechts, sondern vor allem zielsicher. Die Demonstranten damals kannten seine wahre Geschichte nicht, aber sie spürten vermutlich, dass die Justiz sich schwer tat, unparteiisch das Recht zu suchen.

Verfahren wegen Bagatellen wie in den Prozessen gegen Fritz Teufel zogen sich wochenlang hin, was auf besondere Sorgfalt des Gerichts schließen ließ. In dem ersten Verfahren gegen Kurras hingegen, bei dem es immerhin um die Tötung eines Studenten ging, hatte das Gericht gleich darauf aufmerksam gemacht, dass es anderweitig verplant sei und den Prozess möglicherweise ergebnislos abbrechen müsse.

Jetzt, in diesen Tagen, hat es einige Strafanzeigen gegen Kurras gegeben, aber es wird höchst wahrscheinlich keinen neuen Prozess geben. Die Hürden für ein Wiederaufnahmeverfahren sind sehr hoch. Nur ein Mordgeständnis von Kurras könnte rechtlich die Lage ändern. Solche Geständnisse gibt es nur in Lehrbüchern.

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(SZ vom 27.05.2009/job/mikö)