Entschädigungsstreit mit Italien:Deutschland genießt Immunität bei Nazi-Kriegsverbrechen

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Das Urteil in Den Haag beendet einen lange währenden Streit zwischen der Bundesrepublik und Italien: Privatpersonen dürfen vor ausländischen Gerichten keine Klagen gegen einen anderen Staat erheben. Somit genießt Deutschland Immunität bei Nazi-Kriegsverbrechen.

Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat im Streit um Entschädigungszahlungen wegen Nazi-Verbrechen zugunsten Deutschlands geurteilt. Italienische Gerichte hätten die deutsche Staatenimmunität nicht anerkannt und seien damit ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen, hieß es in der Urteilsbegründung, die Richter Hisashi Owada in Den Haag vortrug. Italien müsse auf gesetzgeberische oder andere Weise sicherstellen, dass dies nicht geschehen könne.

Die Bundesregierung hatte den IGH Ende 2008 angerufen, um prüfen zu lassen, ob in Italien gefällte Urteile zu Entschädigungszahlungen wegen Nazi-Verbrechen mit dem Völkerrecht vereinbar sind. Konkret ging es um Klagen in Italien, die zwischen September 1943 und Mai 1945 während der deutschen Besatzung in dem Land begangene Taten betrafen und auf Entschädigungsurteile gegen die Bundesrepublik abzielten. Im Kern ging es um die Frage, ob Privatpersonen Klagen vor den Gerichten eines Staats gegen einen anderen Staat erheben dürfen.

Außenminister Guido Westerwelle begrüßte das Urteil. Das Vorgehen der Bundesregierung sei nicht "gegen die Opfer gerichtet" gewesen, erklärte der FDP-Politiker. Vielmehr sei es darum gegangen, Rechtssicherheit herzustellen. "Wir werden nun alle Fragen zur Umsetzung dieses Urteils partnerschaftlich und im Geiste der engen und vertrauensvollen bilateralen Beziehungen mit unseren italienischen Freunden angehen", kündigte Westerwelle an.

Der italienische Kassationsgerichtshof hatte entschieden, dass Deutschland die Hinterbliebenen eines Massakers der Wehrmacht im toskanischen Civitella im Juni 1944 mit mehr als 200 getöteten Zivilisten entschädigen müsse. Deutschland argumentierte, dass diese und ähnliche Gerichtsentscheidungen gegen die Staatenimmunität verstoßen, die als ein Grundsatz des Völkerrechts gilt. Privatpersonen dürften demnach keine Klagen vor den Gerichten eines Staates gegen einen anderen Staat erheben.

Auch Griechenland war in den Prozess involviert, weil sich griechische Überlebende wegen Naziverbrechen an italienische Gerichte gewandt hatten. Die Angehörigen von Opfern eines SS-Massakers im Juni 1944 im zentralgriechischen Dorf Distomo bekamen von der italienischen Justiz das Recht zugesprochen, ihre Ansprüche in Italien vollstrecken zu lassen.

© Süddeutsche.de/AFP/dapd/odg - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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