Immobilien:Besser bremsen

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Die meisten Mieter zahlen pünktlich. Wer das nicht schafft, braucht Hilfe - und verständnisvolle Vermieter. (Foto: Monika Skolimowska/dpa)

Bundesjustiz­ministerin Barley will die Mietpreise effektiver begrenzen und beim "Heraus­modernisieren" von Mietern Geldbußen verhängen.

Von Thomas Öchsner, München

Der Deutsche Mieterbund spricht von einem ersten "kleinen Schritt in die richtige Richtung". Die FDP sieht "planwirtschaftlichen Aktionismus", der den Mietern nicht helfe und Investitionen in Immobilien nur behindere. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will mit neuen Vorschriften Mieter künftig besser vor überhöhten Mieten schützen. Am Dienstag legte Barley dafür einen ersten Gesetzesentwurf vor, der weitgehend dem Koalitionsvertrag von Union und SPD entspricht. Einigt sich die Regierung darauf, sollen die neuen Vorschriften Anfang 2019 in Kraft treten. Was das für Mieter und Vermieter bedeuten könnte - die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Was ändert sich bei der Mietpreisbremse?

Grundsätzlich wird die vor drei Jahren eingeführte Kappungsgrenze so bleiben, wie sie ist: Demnach dürfen Vermieter in Regionen mit Wohnungsmangel bei Neuvermietungen die ortsübliche Vergleichsmiete um nicht mehr als zehn Prozent überschreiten. Ausnahmen von dieser Regel gelten nur, wenn der Vormieter schon mehr als ortsüblich gezahlt hat, es sich um einen Neubau handelt oder der Eigentümer die Immobilie modernisiert hat. In dem Gesetzesentwurf wird aber eingeräumt, dass die Mietpreisbremse "nicht zu den erhofften Wirkungen geführt" habe. Mieter sollen deshalb bessere Auskunftsrechte bekommen, damit Vermieter die Vorschrift nicht mehr so leicht umgehen können.

Was ist beim Auskunftsrecht neu?

Auskunft über die Vormiete muss der Vermieter bislang erst auf Anfrage des Mieters geben. In der Praxis dürften sich das nur wenige getraut haben. "Viele Mieter scheuen sich, ein gerade erst begonnenes Mietverhältnis mit einer solchen Frage zu belasten", heißt es dazu im Ministerium. Barley will deshalb im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) eine "vorvertragliche Auskunftsverpflichtung" verankern. Demnach müssen Vermieter - ohne Aufforderung vom Mieter und vor Abschluss des Mietvertrags - von sich aus mitteilen, wenn sie eine der Ausnahmen nutzen und eine Miete über der Preisbremse kassieren wollen. Zugleich müssen die Vermieter den Grund, etwa die hohe Vormiete, angeben.

Können Mieter Vermieter leichter rügen?

Bisher ist es für Mieter schwer, eine zu viel gezahlte Miete zurückzufordern. Dafür muss ein Mieter den Verstoß gegen die Vorschriften zunächst beim Vermieter rügen. Diese Rüge muss bereits Angaben enthalten, mit denen sich die vereinbarte Miete tatsächlich beanstanden lässt. Dies gilt aber als schwierig, weil Mieter häufig nicht wissen, wie die maßgebliche ortsübliche Vergleichsmiete berechnet wird. Künftig soll deshalb eine einfache Rüge reichen, ohne Beweise. Dies soll die Hürde senken, sich auf die Mietpreisbremse zu berufen.

Warum sollen sich Vermieter an die neue Auskunftspflicht halten?

Kommen Vermieter ihrer Auskunftspflicht nicht nach, dürfen sie sich hinterher nicht mehr auf eine der Ausnahmen berufen und deshalb eine höhere Miete verlangen. Das Ministerium sieht darin einen starken Anreiz für Vermieter, sich an die Auskunftspflicht zu halten.

Wie will die Regierung gegen Mietwucher nach einer Modernisierung vorgehen?

Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, will die Bundesregierung vor allem den Missbrauch bei Modernisierungen eindämmen. Dabei kündigen Vermieter eine teure Modernisierung an oder drohen damit. Dadurch wollen sie die Mieter loswerden, um die Wohnung später teurer vermieten oder leer als Eigentumswohnung verkaufen zu können. Dieses "Herausmodernisieren" soll für Vermieter schwerer werden.

Was ist hier genau geplant?

Vermieter sollen nur noch acht statt elf Prozent der Kosten für eine Modernisierung auf die Miete umlegen dürfen. Beispiel: Modernisierungskosten von 20 000 Euro erhöhten bislang die Miete um etwa 183 Euro pro Monat. Künftig sind es nur noch 133 Euro. Die Regelung gilt jedoch zunächst nur fünf Jahre. Die niedrigere Obergrenze ist aus Sicht des Bundesjustizministeriums den Eigentümern zuzumuten, weil auf Grund der stark gesunkenen Hypothekenzinsen sich Modernisierungen viel günstiger von einer Bank finanzieren lassen.

Was ist noch gegen das "Herausmodernisieren" von Mietern geplant?

Die Miete soll wegen einer Modernisierung nur noch um höchstens drei Euro pro Quadratmeter binnen sechs Jahren steigen können. Das "Herausmodernisieren" wird als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit einer Geldbuße von bis zu 100 000 Euro geahndet. Außerdem sollen Mieter in solchen Fällen einen Anspruch auf Schadenersatz bekommen.

© SZ vom 06.06.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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