Grüne:Kritik der Basis an grüner Urwahl

Lesezeit: 1 min

Eine einzige Kandidatin für das Spitzenduo - das ist manchem Stimmberechtigten dann doch zu wenig. Das letzte Wort hat in diesem Beschwerdefall das Schiedsgericht der Partei. Es könnte die Urwahl noch aufheben.

Von Stefan Braun, Berlin

Die Beschwerde ist nicht angenehm. Und der Konflikt ist für die Grünen auch noch nicht ausgestanden. Ausgerechnet jetzt, da sie merken, wie ihnen die Urwahl bei den eigenen Leuten Aufmerksamkeit schenkt, haben einzelne Mitglieder Beschwerde gegen die Urwahl erhoben. Sie beklagen, dass die Auswahl einer Frau und eines Manns als Spitzenduo für die Bundestagswahl nicht so demokratisch sei wie behauptet. Denn bei der Abstimmung stünden zwar drei Männer zur Wahl, aber nur eine Frau - und diese Frau werde auf alle Fälle gewählt, ganz gleich, wie viele auf dem Stimmzettel ein Kreuz bei ihr machen werden. In einem Brief an die Parteispitze kritisieren sie, dass die Kandidatin auch mit einer einzigen Stimme gewählt sei.

Käme es so, dann wäre das in der Tat ein Makel, auch wenn es gemessen an den Statuten der Partei gegen keine Regel verstoßen würde. Gleichwohl ist der Partei- und Fraktionsführung die ganze Debatte mittlerweile unangenehm. Das gilt besonders für die Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt; sie ist die eine Kandidatin. Wirklich schuld an der Misere aber sind in erster Linie nicht die Organisatoren der Urwahl. Ein Problem ist, dass die Brandenburgerin Sonja Karas, die antreten wollte, nicht die vorgeschriebene Unterstützung des eigenen Kreisverbands bekam. Und noch viel problematischer ist die Tatsache, dass außer Karas nicht eine einzige andere Frau in das Rennen gehen mochte. Wer will, kann daraus wahlweise mangelndes Interesse oder mangelnden Mut ableiten.

Die Parteispitze kann an diesem Problem nichts mehr ändern. Sie kann nur hoffen, dass das eigene Schiedsgericht die Urwahl nicht aufhebt. Die Wahrscheinlichkeit ist zwar gering; in erster Instanz wurde die Beschwerde abgewiesen. Restsorgen aber bleiben. Am Samstag wird es eine mündliche Anhörung geben - und danach eine Entscheidung.

© SZ vom 16.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: