Gravierende Fahndungsfehler:Thüringer Untersuchungsausschuss prangert NSU-Ermittlungen an

"Ein einziges Desaster": Der NSU-Ausschuss des Thüringer Landtags kommt in seinem Abschlussbericht zu einem vernichtenden Urteil über die Arbeit der Sicherheitsbehörden. Sogar von gezielter Sabotage ist die Rede.

Von Tanjev Schultz

Die Abgeordneten wollten es wirklich wissen. Ein Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtags hat zweieinhalb Jahre intensiv gearbeitet, um das Versagen der Behörden im Fall der Terrorgruppe NSU aufzuklären. In seinem fast 1800 Seiten starken Abschlussbericht stellt der Ausschuss nun der Polizei, der Justiz und dem Verfassungsschutz des Bundeslandes ein vernichtendes Zeugnis aus. Die Geschichte der Fahndung nach den drei untergetauchten Neonazis aus Jena sei "ein einziges Desaster".

In seltener Einmütigkeit werfen die verschiedenen Landtagsfraktionen den Behörden vor, Spuren nicht richtig verfolgt und schlecht zusammengearbeitet zu haben. Sie sprechen von einem "Fiasko", der Begriff "Pannen" sei hier nicht mehr vertretbar. Die Vielzahl falscher oder nicht getroffener Entscheidungen lasse sogar "den Verdacht gezielter Sabotage und des bewussten Hintertreibens eines Auffindens der Flüchtigen zu".

Die Abgeordneten hatten damit zu kämpfen, dass einige Akten verschwunden sind oder vernichtet wurden und nicht sicher ist, wie vollständig das vorgelegte Material war. Tausende Akten sind gesichtet und Dutzende Zeugen in insgesamt 68 oft sehr langen Sitzungen befragt worden.

Für den Ausschuss, über dessen Bericht am Freitag im Landtag debattiert werden soll, steht nun fest: Man hätte das untergetauchte Trio finden können. Dies sei nicht geschehen, weil die Behörden wichtige Hinweise nicht richtig verarbeitet hätten. Der Verfassungsschutz habe Informationen nicht an die Polizei weitergegeben, und diese habe ihrerseits Fahndungsansätze ungenutzt gelassen. Vorwürfe erheben die Abgeordneten zudem gegen das Innenministerium in Erfurt. Dort habe zumindest bis zum Jahr 2000 faktisch keine funktionierende Fachaufsicht existiert.

Gegen einen Suizid der Terroristen spreche ihre Kaltblütigkeit

Dafür, dass die Behörden Neonazi-Strukturen gezielt selbst aufgebaut hätten, hat der Ausschuss zwar keine Belege gefunden. "Allerdings gibt es hinreichend Gründe, von einer mittelbaren Unterstützung und Begünstigung" durch den Verfassungsschutz zu sprechen, heißt es in dem Bericht. Die Abgeordneten kritisieren die Art, in der V-Leute wie Tino Brandt geführt wurden. Diesem seien übermäßig hohe Honorare gezahlt worden. Brandt sei sogar vor Ermittlungen gewarnt worden. Es sei "eine Strafvereitelung zu seinen Gunsten" erfolgt. Wer genau ihn gewarnt haben soll, konnte der Ausschuss nicht ermitteln.

Viele noch ungeklärte Fragen sieht der Ausschuss im Fall der 2007 in Heilbronn ermordeten Polizistin Michèle Kiesewetter. Als Täter gelten die NSU-Terroristen, die Bundesanwaltschaft geht von einer zufälligen Auswahl des Opfers aus. Kiesewetter kam ursprünglich aus Thüringen, über mehrere Ecken gab es mögliche Berührungspunkte ihrer Familie mit dem NSU-Umfeld. Eine zielgerichtete Ermordung sei nicht auszuschließen, findet der Ausschuss. Es bedürfe dazu weiterer Recherchen.

Ohnehin ist es möglich, dass nach der kommenden Landtagswahl erneut ein Untersuchungsausschuss eingesetzt wird. Zweifel an der Version der Bundesanwälte haben die Thüringer Abgeordneten noch in einem anderen Punkt: dem Tod von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Ihre Leichen wurden am 4. November 2011 in einem brennenden Wohnmobil in Eisenach gefunden, nachdem sich zwei Polizisten dem Fahrzeug genähert hatten. Die NSU-Terroristen sollen sich selbst erschossen haben. Gegen einen Suizid spreche aber, so der Ausschuss, dass die beiden sonst kaltblütig und gewaltbereit gewesen seien.

Es sei nicht überzeugend, dass die Männer sich kampflos und ohne einen Versuch, zu flüchten, umgebracht hätten. Die Bundesanwaltschaft sieht dagegen keine Hinweise dafür, dass Mundlos und Böhnhardt von einer dritten Person getötet worden sein könnten.

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